So schnell sollte sich die Gemeinde Eching, bzw. der Gemeinderat nicht geschlagen geben.
Meiner Meinung nach verstößt das Immobiliengeschäft gegen die guten Sitten. Der Gemeinderat sollte daher:
1. Den Bürgermeister, bzw. das Ehepaar Thaler freundlich auffordern, das Immobiliengeschäft wieder rückabzuwickeln. Mit der Folge, dass die Gemeinde die Wohnung, wie im Testament erklärt, erben kann. Selbstverständlich müssen die geleisteten 300.000 Euro des Ehepaar Thaler erstattet werden.
Oder aber,
2. der Gemeinderat beauftragt einen Fachanwalt mit der Vertretung der Interessen der Gemeinde Eching, mit dem Ziel, über ein Zivilgericht das Immobiliengeschäft des Bürgermeister und seiner Ehefrau für nichtig erklären zu lassen. Hier käme § 138 BGB in Betracht. Der Kaufpreis liegt doch sehr deutlich unter dem Marktwert.
Ich bin mir sicher, dass 1. Bürgermeister Thaler in seiner Funktion als erster Diener (!) der Gemeinde großzügig ist und die Erbschaft zu 100 % dem Gemeinwohl zukommen lässt.
Torsten Wende
Lieber Herr Wende,
zu Ihrem 1. Vorschlag:
Ich glaube kaum, dass das Ehepaar Thaler seine zum Schnäppchenpreis erworbene Eigentumswohnung (in der Lessingstraße) freiwillig für 300.000 € an die Gemeinde veräußert. Die beiden hatten schließlich keinen Skrupel, die Wohnung kurz vor dem Ableben von Herrn L. aus der Erbmasse, mit der Herr L. der Gemeinde etwas Gutes tun wollte, herauszukaufen.
Zu Ihrem 2. Vorschlag:
§ 138 BGB ist der sog. „Wucher“-Paragraph. Da wird es keinen Sinn machen, in einem Zivilprozess zu versuchen, den Immobiliendeal als sittenwidrig rückabzuwickeln: Thaler kann sich ja jetzt auf die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft berufen und diese als Beweismittel vorlegen.
Daher wäre es m. E. unklug, wenn die Gemeinde diesbzüglich einen Fachanwalt beauftragt (zur Erinnerung: für Thalers Möchtegern-Hilfssheriff-Aktion 2018 hat die Gemeinde schon genug Geld (geschätzt: 60.000 €) für anwaltliche „Beratung“ unseres 1. (Noch-)Bürgermeisters und des Gemeinderats „verbrannt“).
Warten wir also die staatsanwaltlichen Ermittlungen bei den noch offenen Verdachtsfällen „Untreue“ und „Schwager-Begünstigung“ ab und begreifen Thalers Immobiliendeal allenfalls als Beleg für seinen wahren Charakter.
Merke:
1.) Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, aber sie mahlen gründlich und
2.) die nächste Kommunalwahl (incl. Bürgermeisterwahl) in Eching kommt bestimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Guido Langenstück