Lesermail zum Artikel „Verfahren zum Wohnungskauf eingestellt“

Die Meinung teile ich und viele Echinger nicht.

Die Sache am Echinger See hat für mich etwas mit „Allmachtsgefühl“ zu tun. Für den Schaden sollte Herr Thaler selbst aufkommen. Kein normaler Bürger könnte es sich leisten, wegen so einer Geschichte den Klageweg zu beschreiten.

Die Sache mit der Wohnung war klar kalkuliert (Terminbekanntgabe nach der Wahl), ebenso die Vergabe der Aufträge an den Schwager im Hinterstübchen. Alles legal, aber sowas macht man nicht.

Herr Thaler hatte einen hohen Vertrauensvorschuss bei den Echinger Bürgern. Dass dieser abhanden gekommen ist, war sein eigenes Verschulden.

Teile des Gemeinderates kann ich auch nicht ganz freisprechen, weil sie Honorare durchgewunken haben, obwohl zwei Prozesse verloren waren. Sorry, das geht gar nicht. Sonst wird immer darauf hingewiesen, dass kein Geld da ist.

Ich kann nur empfehlen, die Gemeinderatssitzungen zu besuchen, dann weiß man aus erster Hand, was los ist.

Wally Berchtold

2 Lesermails

  1. Sehr geehrte Frau Berchtold,

    Ich kann Ihnen nur zustimmen. Die Bürger sind maßlos von unserem Bürgermeister enttäuscht. Er hat unseren Vertrauensvorschuss für seine eigenen Zwecke missbraucht.

    Doch ebenso sind die Bürger von den bunten Unterstützern enttäuscht. Während man bei den Grünen ein Abrücken von unserem Bürgermeister wahrnimmt, ist das verkrampfte Festhalten der SPD an ihm für kaum einen mehr nachvollziehbar.

    Es wird in der Wohnungsgeschichte aufgrund des Ablebens von Herrn L. keine Anklage durch die Staatsanwaltschaft geben, jedoch ist wohl auch dem letzten klar geworden, dass der Immobilienkauf und die Begleitumstände moralisch die unterste Schublade waren.

    Nun stellt sich aufgrund des weiteren Festhaltens an unserem Bürgermeister die Frage, ob die Gemeinderäte der genannten Unterstützerfraktion ihren moralischen Kompass verloren haben und keine Schnittstelle mehr zu den Bürgern haben. Denn dann würden sie feststellen, dass die Bürger von den ganzen Affären und des sich aufdrängenden Bildes, dass vom Bürgermeister mehr für sich und seine Nahestehenden gewirtschaftet wird als für die Gemeinde, enttäuscht, erzürnt und fassungslos sind.

    Es ist dringend Zeit, die Scheuklappen in der blinden Gefolgschaft abzulegen – den Bürgern zuliebe. Jeder Gemeinderat ist nämlich Vertreter der Bürger.

    Marion Neuhauser

  2. Sehr geehrte Frau Berchtold,

    ich erlaube mir, Sie zu korrigieren: Ob die Auftragsvergaben an Sebastian Thalers Schwager (Frederic Glaser) legal waren, wird sich noch herausstellen. Sowohl die Staatsanwaltschaft, als auch die Kommunalaufsicht, als auch unser Gemeinderat und möglicherweise auch die Landesanwaltschaft wird dies sicherlich überprüfen (Art. 38 (1) KWBG spricht eher dagegen: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKWBG-38).

    Dass Herr Thaler seinen Vertrauensbonus, den ihm die Echinger Bürgerschaft bei den letzten beiden Bgm.-Wahlen gewährt haben, mittlerweile verspielt hat, bedarf keiner weiteren Erklärung mehr.

    Bedauerlich ist, dass die „Bunten“ im Gemeinderat sich von Thaler m. E. viel zu lange haben instrumentalisieren lassen (Stichwort: Kostenübernahme (72.400 €) für Thalers private Möchtegern-Hilfssheriff-Aktion 2018 am Echinger See).

    Dies wirft kein gutes Licht auf unseren Gemeinderat und ich gehe fest davon aus, dass die (hoffentlich ehemalige) „Thaler-Fraktion“ bei der nächsten Kommunalwahl dafür ihre Quittung vom Wähler bekommt.

    In diesem Zusammenhang muss ich Sie abermals korrigieren: Thaler hatte nur einen Prozess verloren. Er wurde vom geschädigten Autofahrer zivilrechtlich auf Schadensersatz verklagt und für weitestgehend schuldig gesprochen (Urteil des LG Landshut vom 24.07.20).

    Gegen dieses Urteil ist Thaler (beim OLG München) in Berufung gegangen, erhielt vom OLG aber die Empfehlung, seine Widerklage zurückzuziehen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat (Beschluss vom 19.11.20).

    Dieser Empfehlung ist Thaler im Januar 2021 gefolgt und somit wurde das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig.

    Abschließend: Sie dürfen – wie jede(r) interessierte Bürger(in) – nur am öffentlichen Teil von GR-Sitzungen teilnehmen. Dort, wo es „in´s Eingemachte“ geht, wird üblicherweise nicht-öffentlich be- und verhandelt. Die Frage ist nur, wer festlegt, was im öffentlichen und was im nicht-öffentlichen Teil behandelt wird.

    MfG
    Guido Langenstück

Lesermail verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert