Vorrangig in den Schulkindergarten werden schulpflichtige Kinder (geb. 2016) aufgenommen, für die die Schule einen Zurückstellungsbescheid ausgestellt hat.
Mit Änderung des Artikels 37 des Bayerischen Erziehungs-und Unterrichtsgesetzes zum Beginn der Schulpflicht besteht für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden, zum Schuljahr 2022/2023 ein sogenannter „Einschulungskorridor“.
Diese „Korridor-Kinder“, also die von Juli bis September 2016 geborenen, durchlaufen die Einschulungsuntersuchung sowie das Anmelde- und Einschulungsverfahren ebenso wie alle anderen schulpflichtigen Kinder. Dabei stehen die Schulen und Kindertagesstätten den Eltern bei ihrer Entscheidung mit Beratung und Empfehlung zur Seite. Auf dieser Grundlage entscheiden die Eltern dann frei, ob ihr Kind zum kommenden oder zum nächsten Schuljahr eingeschult wird.
Anmeldetage im Schulkindergarten sind:
Dienstag, der 8. März, von 8.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch, der 9. März, von 13.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag, der 10. März, von 16.00 bis 20.00 Uhr.
Terminvereinbarung innerhalb dieser Anmeldetage unter Tel. 089 319 02 927.