Sehr geehrtes Ehepaar Lösch,
leider waren wir uns nicht bewusst, dass vor der Ausübung des elementaren Grundrechts auf freie Meinungsäußerung (GG Art.5) eigene Leistungen in der Kommunalpolitik vorzuweisen sind.
Für Ihren Hinweis und diese Lehrstunde in Echinger Bürgerrechten sind wir herzlich dankbar.
Mit freundlichsten Grüßen
Annette und Dr. Andreas Erb