Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn schon der Huberwirt aufgrund des fehlenden Brandschutzes nicht zur Unterbringung von Flüchtlingen in Frage kommt, wie soll das denn bei einer Tennishalle möglich sein? Im Regelbetrieb sind in der Tennishalle sicherlich keine dreistelligen Personenzahlen anwesend und somit sind auch wohl die vorhandenen Brandschutzmaßnahmen nicht dafür ausgelegt, größere Personengruppen zu beherbergen.
Wenn schon alle möglichen Gebäude auf dem Prüfstand sind, wie wäre es denn mit dem Bürgerhaus? Bzgl. Brandschutz auf dem neuesten Stand, größere Personenzahlen sind zulässig und für Vereine ist die Nutzung des Bürgerhaus-Saals nicht mehr erschwinglich (Schlagwort: Bewirtungspflichtpartner)
Also … neue Nutzung? (Ironie off)
Viele Grüße
Rainer Bachmeier