Wie gut altern Bebauungspläne?

Gleich bei zwei Bauvorhaben hat sich der Bauausschuss des Gemeinderats am Dienstag damit befassen müssen, ob rechtsgültige Vorgaben der Vergangenheit heute noch inhaltlich angemessen sind.

An der Nelkenstraße soll ein Wohnblock entstehen, der die vor 20 Jahren zugelassene Baufläche um fast ein Viertel überschreitet; am Lerchenweg in Dietersheim ist ein Bungalow geplant, der zu rund 75 Prozent neben dem vor etwa 40 Jahren vorgeschriebenen Baufenster liegt.

In beiden Fällen sah das Gremium schlagende Argumente für die jeweiligen Pläne. Im Dietersheim Fall postulierte Otmar Dallinger für die FW daher, den rund 40 Jahre alten alten Bebauungsplan „kann man vergessen“.

Ganz so locker wollten die Kollegen freilich nicht über die selbst aufgestellten Vorschriften hinweggehen. Wenn hier derart drastische Abweichungen genehmigt würden, nur weil ein Plan „alt“ sei, sei dies nicht gerade eine Bewertungsgrundlage, die Gleichberechtigung mit anderen Bauherrn ergebe, mahnte Georg Bartl (CSU).

Lena Haußmann (Grüne) argumentierte, eine sture Einhaltung alter Vorschriften sei ebensowenig zielführend wie ihre Ignorierung nur aufgrund von Alter. Vielmehr müsse abgewogen werden, was an den alten Vorgaben unmodern geworden sei. Und daher würde sie beide Abweichungen unterstützen, da es jeweils akute Gründe dafür gebe.

Schlussendlich verständigte sich das Gremium, beide Vorhaben mit Fußnoten zu billigen. Der Bungalow in Dietersheim solle dem Baufenster noch etwas angenähert werden; der Block an der Nelkenstraße solle sein „gelungenes Planungskonzept“ vertiefen. Hier wurde statt des im Leitplan vorgesehenen Gebäuderiegels eine L-Form gewählt, die auch die angrenzende Geschwister-Scholl-Straße mit aufnimmt.

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