Lesermail zum Artikel „Ukraine-Flüchtlinge an der Oskar-von-Miller-Straße“

Gestern erhielt ich vom Interims-Fraktionsvorsitzenden der SPD im Gemeinderat, Herbert Hahner, per Email die Mitteilung, dass die Tennishalle noch nicht fertig ist (betrifft den Außen- und Sanitärbereich und die Elektrik). Somit scheidet eine kurzfristige Nutzung der neuen Tennishalle für ukrainischge Kriegsflüchtlinge tatsächlich (leider) aus.

Daher sollte vom Gemeinderat und von der Bauabteilung der Gemeindeverwaltung jetzt schnellstens eruiert werden, ob die beim Huberwirt vorhandenen Brandschutzmängel nicht schnellstens beseitigt werden können, so dass das ehemalige Hotel doch noch für die (temporäre) Beherbung von Flüchtlingen bereitgestellt werden kann.

Ein von der Gemeinde gekauftes Gebäude, welches wegen Brandschutzmängeln nicht genutzt werden darf, macht sicherlich keinen Sinn (außer, die Gemeinde betrachtet den Grund, auf dem der Huberwirt steht, als Spekulationsobjekt).

Wie heißt´s so schön: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.

Guido Langenstück

Ein Lesermail

  1. Sehr geehrter Herr Langenstück,

    es kommt drauf an, wie die Gemeinde das Gebäude weiter nutzen möchte. Bei einer Nutzung als Bürogebäude könnte der vorhandene Brandschutz ausreichend sein. Für eine Flüchtlingsunterkunft gibt es jedoch andere (zu Recht höhere) Auflagen.

    Hier gilt es abzuwägen, was in Bezug auf Kosten sinnvoll ist. Lt. Bericht sind u. a. die Decken nicht ausreichend, m. E. lässt sich das nicht schnell beheben. Gebäude, die zum Bau alle Auflagen erfüllt haben, genießen in der Regel Bestandsschutz. Bei einer Nutzungsänderung entfällt dieser, das Brandschutzkonzept muss überarbeitet und entsprechend dann auch umgesetzt werden.

    Die Verordnungen sind vielleicht nicht immer nachvollziehbar, haben aber schon ihre Berechtigung, wenn es um den Schutz von Leben und Gebäude geht.

    Viele Grüße

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