Lesermail zum Artikel „Ukraine-Flüchtlinge an der Oskar-von-Miller-Straße“

Sehr geehrter Herr Langenstück,

es kommt drauf an, wie die Gemeinde das Gebäude weiter nutzen möchte. Bei einer Nutzung als Bürogebäude könnte der vorhandene Brandschutz ausreichend sein. Für eine Flüchtlingsunterkunft gibt es jedoch andere (zu Recht höhere) Auflagen.

Hier gilt es abzuwägen, was in Bezug auf Kosten sinnvoll ist. Lt. Bericht sind u. a. die Decken nicht ausreichend, m. E. lässt sich das nicht schnell beheben. Gebäude, die zum Bau alle Auflagen erfüllt haben, genießen in der Regel Bestandsschutz. Bei einer Nutzungsänderung entfällt dieser, das Brandschutzkonzept muss überarbeitet und entsprechend dann auch umgesetzt werden.

Die Verordnungen sind vielleicht nicht immer nachvollziehbar, haben aber schon ihre Berechtigung, wenn es um den Schutz von Leben und Gebäude geht.

Viele Grüße
Rainer Bachmeier

Ein Lesermail

  1. Sehr geehrter Herr Bachmaier,

    dass vorhandene Brandschutzmängel im ehem. Huberwirt nicht einfach ignoriert werden dürfen, versteht sich von selbst.

    Um welche konkreten Mängel es sich handelt, wissen auch Sie nicht, oder etwa doch?

    Übrigens: Die Kosten für die Brandschutzsanierung dürften nebensächlich sein: Ein Gebäude, für welches die Gemeinde lt. Medienberichten einen mehrstelligen Millionenbetrag bezahlt hat, was seit dem Kauf im Juli 2020 aber ungenutzt leersteht, macht ja wohl wenig Sinn. Oder sollen sich die Echinger Bürger nur an der schicken Außenfassade des Huberwirts erfreuen?

    2. Übrigens: Was sagen eigentlich unser Gemeinderat und unsere beiden Bürgermeister dazu?

    MfG
    Guido Langenstück

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