Lesermail zum Artikel „Verfahren zum Wohnungskauf eingestellt“

Sehr geehrter Herr Langenstück,

ich habe ihnen zum Thema Brandschutz schon mal geantwortet, tue es aber gerne nochmal.

Es macht gar keinen Sinn, den Brandschutz jetzt für viel Geld (für eine Flüchtlingsunterkunft) auf Vordermann zu bringen, wenn die tatsächliche künftige Nutzung nicht geklärt ist. Eine Nutzung durch Vereine, Büronutzung, VHS oder ähnliches erfordert weniger Brandschutzmaßnahmen und eine Sanierung würde dann deutlich günstiger ausfallen.

In der SZ gabs auch schon mal einen Bericht dazu: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/freising/eching-huberwirt-sanierung-gemeinderat-1.5366362!amp

Ich bin bei ihnen, dass die künftige Nutzung für das Gebäude langsam geklärt werden sollte, aber man sollte nicht den 2. Schritt (Sanierung) vor dem 1. Schritt (Nutzung) machen.

Viele Grüße
Rainer Bachmeier

Ein Lesermail

  1. Sehr geehrter Herr Bachmeier,

    danke für Ihre kritische Rückmeldung!

    Ich darf Sie zitieren: „… Eine Nutzung durch Vereine, Büronutzung, VHS oder ähnliches erfordert weniger Brandschutzmaßnahmen und eine Sanierung würde dann deutlich günstiger ausfallen. …“.

    Tatsächlich? Ist die Brandgefahr im ehem. Huberwirt bei einer Nutzung durch Vereine, Büronutzung oder die VHS per se geringer, als wenn die voll eingerichteten Zimmer (jeweils mit Sanitärbereich) vorübergehend für die Unterbringung von ukrainischen Kriegsflüchtlingen genutzt werden?

    Haben Sie belastbare Zahlen, was die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen tatsächlich kosten würden, damit diese Immobilie endlich wieder ohne Einschränkungen genutzt werden darf?

    Was müsste denn konkret getan werden, um den aktuellen Brandschutz-Standards zu genügen? Wo sind die konkreten Unterschiede zwischen „Nutzung für Organisationen und Vereine“ und „Nutzung für Kriegsflüchtlinge“, was den Umfang der zwingend erforderlichen Brandschutzmaßnahmen betrifft? Wie groß wäre der Kostenunterschied?

    Kann man vorhandene Brandschutzmängel nicht durch temporäre Maßnahmen (z. B. zusätzliche Rauchmelder und Feuerlöscher, Anbringen von feuerhemmenden Deckenplatten in den Zimmern und Gängen, Stellung einer permanenten Brandschutzwache (Freiwillige Feuerwehren Eching, Dietersheim, Günzenhausen)) minimieren, damit dort Flüchtlinge einziehen dürfen?

    Kann man die Brandgefahr nicht bereits dadurch minimieren, indem man den dort vorübergehend zu beherbergenden ukrainischen Kriegsflüchtlingen in kyrillischer Schrift (ukrainisch und russisch) erklärt, dass im Gebäude weder geraucht werden darf noch offenes Kerzenlicht zulässig ist?

    Sie haben recht: Man sollte den zweiten Schritt nicht vor dem ersten tun. Deshalb sei erneut die Frage erlaubt, warum die Gemeindeverwaltung (Leitung: Sebastian Thaler; mit dem Segen des Gemeinderats) den Kaufvertrag mit dem Vorbesitzer überhaupt unterschrieben hat (meines Wissens betrug der Kaufpreis über 5 Mio. €), bevor (!) ein Brandschutzgutachten von der Gemeideverwaltung beauftragt wurde (lt. Medienberichten mit niederschmetterndem Ergebnis). Wie sich jetzt abzeichnet, wurde, was das Thema „Brandschutz“ betrifft, beim Huberwirt offensichtlich „die Katze im Sack gekauft“.

    Zumindest sollten Herr Thaler, der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung nach über 2 Jahren Leerstand des ehem. Huberwirts sich endlich darüber Gedanken machen und konkrete Beschlüsse fassen, wie es dort weitergeht, damit der ehem. Huberwirt nicht zum Millionengrab verkommt.

    Die Stellungnahme von Herrn Thaler im aktuellen Echinger Forum zu diesem Thema genügt mir jedenfalls nicht (ich stehe nicht so auf „Bla, Bla, Bla“).

    Klären Sie mich bitte auf, wenn ich mich irre.

    MfG
    Guido Langenstück

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