Lesermail zum Artikel „Verfahren zum Wohnungskauf eingestellt“

Sehr geehrter Herr Bachmeier,

danke für Ihre kritische Rückmeldung!

Ich darf Sie zitieren: „… Eine Nutzung durch Vereine, Büronutzung, VHS oder ähnliches erfordert weniger Brandschutzmaßnahmen und eine Sanierung würde dann deutlich günstiger ausfallen. …“.

Tatsächlich? Ist die Brandgefahr im ehem. Huberwirt bei einer Nutzung durch Vereine, Büronutzung oder die VHS per se geringer, als wenn die voll eingerichteten Zimmer (jeweils mit Sanitärbereich) vorübergehend für die Unterbringung von ukrainischen Kriegsflüchtlingen genutzt werden?

Haben Sie belastbare Zahlen, was die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen tatsächlich kosten würden, damit diese Immobilie endlich wieder ohne Einschränkungen genutzt werden darf?

Was müsste denn konkret getan werden, um den aktuellen Brandschutz-Standards zu genügen? Wo sind die konkreten Unterschiede zwischen „Nutzung für Organisationen und Vereine“ und „Nutzung für Kriegsflüchtlinge“, was den Umfang der zwingend erforderlichen Brandschutzmaßnahmen betrifft? Wie groß wäre der Kostenunterschied?

Kann man vorhandene Brandschutzmängel nicht durch temporäre Maßnahmen (z. B. zusätzliche Rauchmelder und Feuerlöscher, Anbringen von feuerhemmenden Deckenplatten in den Zimmern und Gängen, Stellung einer permanenten Brandschutzwache (Freiwillige Feuerwehren Eching, Dietersheim, Günzenhausen)) minimieren, damit dort Flüchtlinge einziehen dürfen?

Kann man die Brandgefahr nicht bereits dadurch minimieren, indem man den dort vorübergehend zu beherbergenden ukrainischen Kriegsflüchtlingen in kyrillischer Schrift (ukrainisch und russisch) erklärt, dass im Gebäude weder geraucht werden darf noch offenes Kerzenlicht zulässig ist?

Sie haben recht: Man sollte den zweiten Schritt nicht vor dem ersten tun. Deshalb sei erneut die Frage erlaubt, warum die Gemeindeverwaltung (Leitung: Sebastian Thaler; mit dem Segen des Gemeinderats) den Kaufvertrag mit dem Vorbesitzer überhaupt unterschrieben hat (meines Wissens betrug der Kaufpreis über 5 Mio. €), bevor (!) ein Brandschutzgutachten von der Gemeideverwaltung beauftragt wurde (lt. Medienberichten mit niederschmetterndem Ergebnis). Wie sich jetzt abzeichnet, wurde, was das Thema „Brandschutz“ betrifft, beim Huberwirt offensichtlich „die Katze im Sack gekauft“.

Zumindest sollten Herr Thaler, der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung nach über 2 Jahren Leerstand des ehem. Huberwirts sich endlich darüber Gedanken machen und konkrete Beschlüsse fassen, wie es dort weitergeht, damit der ehem. Huberwirt nicht zum Millionengrab verkommt.

Die Stellungnahme von Herrn Thaler im aktuellen Echinger Forum zu diesem Thema genügt mir jedenfalls nicht (ich stehe nicht so auf „Bla, Bla, Bla“).

Klären Sie mich bitte auf, wenn ich mich irre.

MfG
Guido Langenstück

2 Lesermails

  1. Servus Herr Bachmeier,

    danke für Ihre Rückmeldung, insbesondere danke für den Link zum Thema „Brandschutz und Risikobewertung in Flüchtlingsunterkünften“.

    Erstaunlich ist Ihre Aussage, dass für die Nutzung von Gebäuden für Asylanten und Flüchtlinge höhere Versicherungsprämien existieren (war mir neu). Diese höheren Versicherungsprämien dürften aber auch für die aktuelle Nutzung der Turnhalle der Imma-Mack-Realschule für ukrainische Kriegsflüchtlinge gelten, oder?

    Nichtsdestrotrotz halte ich es für einen Skandal, dass der ehemalige Huberwirt vor mehr als 2 Jahren von der Gemeinde für über 5 Mio. € gekauft wurde und bis dato, zumindest für Nicht-Insider, dort keine Veränderung zu erkennen ist (die „Hütte“ steht leer; nur eine ältere Dame soll dort noch wohnen, weil sie ein Dauerbleiberecht haben soll).

    Seit dem Kauf des ehem. Huberwirts gibt es eine Arbeitsgruppe im Gemeinderat, die sich darum kümmern soll, wie es dort weitergeht. Was tun die eigentlich? Wer von den GR-Mitgliedern gehört zu dieser Arbeitsgruppe? Wie oft tagen die? Wann fand deren letztes Treffen statt?

    Ich zumindest habe bis dato weder in der echinger-zeitung.de, noch im Echinger Forum, noch im Echinger Echo noch sonstwo eine Wasserstandsmeldung zu den bisherigen Arbeitsergebnissen wahrgenommen. Sie etwa?

    MfG
    Guido Langenstück

  2. Sehr geehrter Herr Langenstück,

    ich habe aus versicherungstechnischer Sicht mit Flüchtlingsunterkünften zu tun und kann ihnen daher mitteilen, dass die Beiträge für eine Brandversicherung für Flüchtlingsunterkünfte um ein vielfaches höher ausfallen als für ein Hotel- oder Bürogebäude. Versicherungsbeiträge orientieren sich natürlich hauptsächlich an Schadensstatistiken und werden entgegen vieler Annahmen nicht gewürfelt. Daraus lässt sich somit ein höheres Risiko ableiten.

    Natürlich kann ich ihnen keine Zahlen über Kosten und dergleichen liefern (dafür sind dann doch Architekten zuständig), aber ich kann ihnen einen Link empfehlen, in dem die Thematik Brandschutz in Flüchtlingsunterkünften m. E. sehr anschaulich dargestellt wird: https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiFuMG3kev2AhUw_7sIHar_Aq4QFnoECCwQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.landkreis-ostallgaeu.de%2Ffileadmin%2Fcontent%2Flandratsamt%2Fasyl%2Fmerkblaetter%2F07a_Brandschutz.pdf&usg=AOvVaw32QK9a5p08Tg2h3yt7WHpM

    Zu ihren Vorschlägen zur Verhütung von Bränden möchte ich noch anmerken, dass es schwierig ist, etwaige Missstände in den einzelnen (nicht einsehbaren) Zimmern durch eine Brandschutzwache oder durch Aushänge zu unterbinden.

    Leider ist es nicht ganz so einfach und die zuständige Genehmigungsbehörde (Landratsamt) wird sich bei ihrer Entscheidung schon etwas gedacht haben.

    Ich bin weiterhin bei ihnen, dass die Zukunft des Gebäudes schnellstens geklärt werden muss.

    Viele Grüße
    Rainer Bachmeier

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