Öl und Gas sind ersetzbar

„Heizen ohne Öl und Gas? – Das geht!“ hatte die SPD bei einem digitalen Fachvortrag behauptet. Rund 60 Interessenten hörten am Montag zu.

In seiner Einleitung zeigte Peter Neumann von der SPD zunächst auf, wie gegenwärtig der Energiebedarf in Bayern gedeckt wird und dass das Land stark von russischem Erdgas abhängig sei.

Im Zentrum des Abends standen dann die Vorträge von Peter Mießl und Andreas Henze. Mit zahlreichen Einzelbeispielen zeigt Peter Mießl auf, wie die Bürgerenergiegenossenschaft Schrobenhausen die karbonfreie Energieversorgung von Einzelgebäuden oder auch ganzen Siedlungsprojekten realisiert hat.

Eine ganz wesentliche Rolle spielen dabei Wärmepumpen in Kombination mit PV-Anlagen und die energetische Gebäudesanierung bei Altbauten oder die energieeffiziente Bauweise bei neuen Häusern. „Aus Energiefressern“, so Peter Mießl, „können Energielieferanten werden“.

Für die vollständige Energiewende, referierte Andreas Henze, wären für den Landkreis Freising etwa 30 Windkraftanlagen und PV-Freiflächenanlagen auf ungefähr 500 Hektar nötig. Die erforderlichen Flächen seien vorhanden, betonte er, Aufgabe der Kommunen sei es nun, „mögliche Standorte für Windräder und PV-Freiflächenanlagen zu identifizieren und in einem Flächennutzungsplan als Sondergebiete auszuweisen“.

Auf spd-eching.de können die beiden Vorträge abgerufen werden. Eine Studie zur vollständigen Energiewende für den Landkreis Freising steht unter beg-fs.de.

Ein Lesermail

  1. Wo sollen im Landkreis Freising die lt. Herrn Henze 30 nötigen Windräder denn aufgestellt werden, so lange die von Horst Seehofer (ehem. bayer. Ministerpräsident, CSU) eingeführte und von seinem Amtsnachfolger Dr. Markus Söder (amtierender bayer. MP, CSU) verteidigte pauschale 10H-Regel* für Windkraftanlagen in Bayern nicht wieder gekippt wird?

    Übrigens: Für diese gesetzliche Regel, die nur im Bundesland Bayern existiert, gibt es bis heute keine wissenschaftliche Grundlage.

    * 10H bedeutet, dass der Mindestabstand eines Windrades zur nächsten Wohnbebauung mindestens das Zehnfache seiner Höhe betragen muss.

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