Da Herr Reiß bei seiner Vereidigung gestern einen Treueeid gem. § 27 Bayer. KWBG (Kommunalwahlbeamtengesetz) abgelegt hat, ist er als 2. Bürgermeister verpflichtet, Schaden von der Gemeinde abzuwenden (was er als vereidigtes Gemeinderatsmitglied ohnehin schon ist).
Bekanntlich hat sich der 1. Bgm. von Eching, Herr Thaler, die im Zusammenhang mit seiner privaten Rauferei am 01.08.18. entstandenen Kosten (lt. SZ-Bericht vom 21.12.21 (Überschrift: „Ganz schön teuer“) waren es insgesamt ca. 72.400 €) per mehrheitlichen Gemeinderatsbeschlüssen von der Gemeinde erstatten lassen (was offensichtlich rechtswidrig war und zu einem (noch nicht rechtskräftigen) Strafbefehl gegen Thaler führte (zur Erinnerung: https://echinger-zeitung.de/2022/03/21/strafbefehl-gegen-thaler).
Nach meinem Kenntnisstand hat Herr Thaler die zu Unrecht von der Gemeinde für ihn bezahlten 72.400 € bis dato nicht an die Gemeindekasse erstattet. Daher wird es nun Aufgabe des 2. Bürgermeisters sein, den durch Herrn Thaler verursachten finanziellen Schaden für die Gemeinde Eching schnellstmöglich bei Herrn Thaler einzutreiben.
Ich gehe fest davon aus, dass sich Herr Reiß nicht durch Unterlassung selbst strafbar machen will und deshalb die für die Rücküberweisung der kompletten Summe notwendigen Schritte unverzüglich (!) einleitet (zumal auch er der m. E. widerrechtlichen Kostenübernahme im Gemeinderat stets zugestimmt hatte).
Guido Langenstück