Die Plünderung der Echinger Gemeindekasse
Seit Oktober 2019 habe ich fortlaufend den Gemeinderat und die Öffentlichkeit darüber informiert, dass es hier „Ungereimtheiten“ im Zusammenhang mit der Übernahme von Anwalts-, Verfahrens- und Schadenersatzkosten zum Vorteil des 1. Bürgermeisters gibt.
Nunmehr erfahren wir – nebenbei -, dass die Beschlüsse des Gemeinderates vom Juni 2020 (rückwirkende Kostenübernahme) und September 2020 (zukünftige Kostenübernahme) materiell rechtswidrig waren. Mit diesen Beschlüssen der Mehrheitsfraktion der „Bunten“ war der Plünderung der Echinger Gemeindekasse Tür und Tor geöffnet. Diese Beschlüsse hätten m. M. n. überhaupt nicht vollzogen werden dürfen und müssen aufgehoben werden.
Der Versuch, jetzt die anerkannte und langjährig tätige Anwaltskanzlei der Gemeinde für dieses Versagen ins Boot zu holen, ist nur noch billig. Ein Ablenkungsmanöver?
Die stets konstruktive Kritik der Kollegen im Gemeinderat von CSU/FW/F.D.P., hier im Besonderen des Gemeinderates Georg Bartl, wurde schlicht von den „Bunten“ missachtet und z. T. ins Lächerliche gezogen. Eine Entschuldigung darf man erwarten?
Dass jetzt genau die Personen die Aufklärer abgeben, welche vorher diese materiell rechtswidrigen Beschlüsse zu Lasten der Gemeinde gutgeheißen und durchgewunken haben, ist so, als mache man den Bock zum Gärtner…
Anm.:
Art. 30, Abs. 3, Gemeindeordnung:
Der Gemeinderat überwacht die gesamte Gemeindeverwaltung, insbesondere auch die Ausführung seiner Beschlüsse.
Torsten Wende