Zitat: „…Daneben – oder je nach Verfahrensausgang auch danach – kann die Gemeinde auch die eigenen damaligen Anwälte zivilrechtlich in Anspruch nehmen, da man sich fehlerhaft beraten fühlt…“
Tja, liebe ehemalige Thaler-Unterstützer im Gemeinderat, den ganzen Schlamassel hättet Ihr Euch sparen können, wenn Ihr, anstatt nur auf den Persilschein für Thaler der Anwaltskanzlei zu vertrauen, auf die mahnenden Worte des Gemeinderatsmitglieds Georg Bartl gehört hättet: Bartl hatte vor der Entscheidung „Pro/Kontra Kostenübernahme“ mehrmals (!) angemahnt, das zivilrechtliche Urteil des Landgerichts Landshut abzuwarten und als weitere Entscheidungsgrundlage zu berücksichtigen (das Landgericht stellte – im Gegensatz zur Anwaltskanzlei S/H/V – bekanntlich fest, dass Thaler keine Legitimation zur Maßregelung von Autofahrern am 01.08.18 besaß).
Für diese Naivität, Borniertheit und Thaler-Hörigkeit mancher Gemeinderäte gibt´s keine juristische Verfolgbarkeit, allerdings die deutliche Quittung bei der nächsten Kommunalwahl (hoffentlich).
Übrigens: Wenn die von Leon Eckert (3. Bürgermeister) angezeigte Anwaltskanzlei sich nicht mit ihm an einen Tisch setzen und nach einer vernünftigen Lösung suchen will, müssen halt (mal wieder) Gerichte entscheiden. Zumindest sehe ich den neugewählten 2. Bgm. Axel Reiß jetzt in der Pflicht, sämtliche noch offenen Beträge bei Herrn Thaler baldmöglichst einzutreiben (siehe meine diesbezügliche Lesermail: https://echinger-zeitung.de/2022/04/27/lesermail-zum-artikel-reiss-zum-zweiten-buergermeister-gewaehlt).
Reiß sollte m. E. prüfen, ob der noch offene Betrag eventuell in Raten von Thalers Gehaltszahlungen (Besoldungsgruppe B2) einbehalten werden kann, bis die von der Gemeinde verauslagten 72.400 € komplett getilgt sind. Von sich aus wird Thaler, so wie ich ihn kenne, nicht auf diese Lösung kommen wollen.
Guido Langenstück