Es wären für die Gemeinde auch 800.000 € möglich gewesen, aber das Erbe wurde gekürzt, damit der Gemeindeführer entsprechend entlohnt wird für seine Arbeit.
Josef Gerber
von Klaus Bachhuber
Es wären für die Gemeinde auch 800.000 € möglich gewesen, aber das Erbe wurde gekürzt, damit der Gemeindeführer entsprechend entlohnt wird für seine Arbeit.
Josef Gerber
Ich denke, hier ist noch nicht das letzte Wort gesprochen.
Nach meinem Dafürhalten sollte die Gemeinde versuchen, das entgangene Erbe auf zivilrechtlichen Weg einzufordern. Siehe hier Paragraph 138 BGB…
Sehr geehrter Herr Gerber,
hatten sie Einblick in die entsprechenden Unterlagen?
Mit freundlichen Grūßen
Fiedler