Lesermail zum Artikel „Eklat statt Friede, Freude“

„Schämen sie sich nicht?“ Ein anderer Gedanke kann jedem nur halbwegs anständigen Menschen kaum mehr kommen, wenn man über die jüngsten Begebenheiten um Sebastian Thaler liest.

Hier ist einigen Akteuren offensichtlich jedes Mittel recht, mutwillig eine Existenz zu zerstören, eine ganze Familie zu zermürben und Menschen psychisch fertig zu machen. So wurde die Familie Thaler beim Jugendamt angezeigt – ohne jede Grundlage.

Sebastian Thaler hat als Bürgermeister politische Fehler begangen – das ist auch für mich unstrittig. Welche davon straf- oder dienstrechtlich relevant sind, wird von den dafür zuständigen Behörden geklärt.

Dieser rechtsstaatliche Weg ist einigen aber offensichtlich nicht gut genug, denn kein Vorwurf, keine Verleumdung und keine Anzeige ist ihnen zu schäbig, als dass sie sie nicht nutzen wollen.

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Eching, bei allem, was derzeit geredet wird, überlegen Sie bitte, welchen Aussagen Sie trauen wollen und hinter welchen Aussagen unlautere Machtinteressen stecken könnten. Wir leben in einem Rechtsstaat – solange niemand rechtskräftig verurteilt ist, gilt er als unschuldig.

An diejenigen, die meinen, sie müssten jemandem auf Grundlage von Nichts das Jugendamt auf den Hals hetzen: Schämen Sie sich nicht?

Victor Weizenegger, Vorsitzender der SPD Eching

5 Lesermails

  1. Sehr geehrter Herr Weizenegger,

    Sie haben recht: Jemanden in böser Absicht psychisch fertig zu machen, geht gar nicht, ist „unter der Gürtellinie“ und darüber hinaus strafbewehrt (Straftatbestände: üble Nachrede oder Verleumdung).

    Aber woher wissen Sie, dass der- oder diejenige, der bzw. die die Eheleute Thaler lt. aktuellem Medienbericht (siehe SZ, Regionalteil Freising, vom 23.12.22) beim Jugendamt angezeigt hat, dies in böser Absicht tat? Haben Sie belastbare Beweise dafür, dass die Anzeige grundlos und in böser Absicht geschah?

    Ich denke, weder Sie noch ich wissen über die Hintergründe dieser Anzeige bescheid. Deshalb halte ich Ihre heutige Lesermail für inhaltlich nicht in Ordnung.

    Übrigens: Die Jugendämter sind dafür da, um Kinder vor Missbrauch und Vernachlässigung zu schützen. Deshalb ist es gut, sollten sich Verdachtsfälle darauf ergeben, dass Leute, die davon etwas mitbekommen, sich ans Jugendamt wenden und nicht wegschauen. Dies geschieht leider viel zu häufig (fragen Sie mal den Kinderschutzbund).

    MfG
    Guido Langenstück

  2. Sehr geehrter Herr Weizenegger,

    so wie Sie oben den Sachverhalt darstellen, so haben Sie unbedingt Recht!

    Doch wer hat das Jugendamt eingeschaltet? War es wirklich eine Anzeige? Das haben wir nicht erfahren dürfen. Herr Thaler könnte Akteneinsicht verlangen und ggf. das Jugendamt zwingen, hier aufzuklären, wo und wer die Anzeige ausgelöst hat.

    Aus meiner beruflichen Erfahrung ist es durchaus auch möglich, dass z. B. medizinische Dienste, Kinderkrippen-Personal usw. eine Meldung an das Jugendamt anstoßen. Dass hier gleich ein „politischer Gegner“ ausgemacht wird, ist schon sonderbar.

    Und… gegen Herrn 1. Bürgermeister Thaler wurde ein Strafbefehl erlassen. Ein Strafbefehl steht einer Verurteilung gleich. Der einzige Unterschied besteht darin, dass es keine Gerichtsverhandlung, die sogenannte Hauptverhandlung, gegeben hat, sondern der Richter ausschließlich nach Aktenlage entschieden hat. Erst durch den Einspruch des 1. Bürgermeisters kommt es nun, vermutlich 2023, zu einer Hauptverhandlung bei Gericht. Daraus folgt: Ein Strafbefehl ist eine Verurteilung. Der Rechtsstaat funktioniert, von „unschuldig“ ist erst einmal keine Rede mehr…

    Herrn Bachhuber vielen Dank für diese Möglichkeit der Lesermails! Ich wünsche Ihnen, Ihrer Familie und allen die hier Meinungen austauschen, ein frohes Weihnachtsfest, Glück und Gesundheit für 2023

    Mit freundlichen Grüßen
    Torsten Wende

  3. Sehr geehrter Herr Weizenegger,

    das grundlose Anschwärzen der Thalers beim Jugendamt halten auch wir, so es tatsächlich geschehen ist, für überaus schäbig und bei aller Härte der Auseinandersetzung für moralisch verwerflich.

    Das Beschimpfen der Gemeinderäte und Ehrengäste bei der Weihnachtsfeier ist damit aber nicht zu entschuldigen und ebenfalls unmöglich. Der Bürgermeister hat sich damit selbst den größten Bärendienst und seinen Gegnern den größtmöglichen Gefallen getan.

    Ihnen ein schönes Weihnachtsfest
    Annette und Dr. Andreas Erb

    1. Das Haberfeldtreiben ist ein sog. Rügebrauch, der vom 18. bis zum Ende des 19. Jahrhunderts im Wesentlichen im Voralpenraum zwischen Inn und Isar nachweisbar ist. In diesem Zeitraum hat er sich von einer eher harmlosen katzenmusikähnlichen Erscheinung zu einem kriminelle Züge annehmenden Schmäh-Krawall gewandelt. Die „Haberer“ bildeten im 19. Jahrhundert einen gut organisierten Geheimbund, um trotz polizeilicher Verfolgung ihre „Treiben“ planen und abhalten zu können. Nach dem berüchtigten Miesbacher Haberfeldtreiben 1893 wurden mehr als 100 Haberer gefasst und zum Teil zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. In jüngster Zeit führten Vereinigungen von Bauern in Oberbayern mehrfach ihre Protestaktionen mit Elementen des Haberfeldtreibens durch. (Quelle: Historisches Lexikon Bayern)

  4. Hallo Herr Weizenegger,

    langsam sollte die SPD es endgültig verstehen – es gibt bereits ein Urteil (Strafbefehl) gegen den BM, darin geht es nur um die Untreue. Für alle weiteren Vergehen laufen weitere Verfahren und es wird die Rechtstaatlichkeit geschützt.

    Auch das Verhalten auf der Weihnachtsfeier darf sich eine Amtsperson nicht leisten. Das zeigt sehr deutlich, das der BM für das Amt ungeeignet ist.

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