Lesermail zum Artikel „Eklat statt Friede, Freude“

Sehr geehrter Herr Weizenegger,

so wie Sie oben den Sachverhalt darstellen, so haben Sie unbedingt Recht!

Doch wer hat das Jugendamt eingeschaltet? War es wirklich eine Anzeige? Das haben wir nicht erfahren dürfen. Herr Thaler könnte Akteneinsicht verlangen und ggf. das Jugendamt zwingen, hier aufzuklären, wo und wer die Anzeige ausgelöst hat.

Aus meiner beruflichen Erfahrung ist es durchaus auch möglich, dass z. B. medizinische Dienste, Kinderkrippen-Personal usw. eine Meldung an das Jugendamt anstoßen. Dass hier gleich ein „politischer Gegner“ ausgemacht wird, ist schon sonderbar.

Und… gegen Herrn 1. Bürgermeister Thaler wurde ein Strafbefehl erlassen. Ein Strafbefehl steht einer Verurteilung gleich. Der einzige Unterschied besteht darin, dass es keine Gerichtsverhandlung, die sogenannte Hauptverhandlung, gegeben hat, sondern der Richter ausschließlich nach Aktenlage entschieden hat. Erst durch den Einspruch des 1. Bürgermeisters kommt es nun, vermutlich 2023, zu einer Hauptverhandlung bei Gericht. Daraus folgt: Ein Strafbefehl ist eine Verurteilung. Der Rechtsstaat funktioniert, von „unschuldig“ ist erst einmal keine Rede mehr…

Herrn Bachhuber vielen Dank für diese Möglichkeit der Lesermails! Ich wünsche Ihnen, Ihrer Familie und allen die hier Meinungen austauschen, ein frohes Weihnachtsfest, Glück und Gesundheit für 2023

Mit freundlichen Grüßen
Torsten Wende

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