Gräber werden 2023 teurer

Für 2023 hat sich der Gemeinderat eine Überarbeitung der Friedhofsgebühren vorgenommen. Einen Vorgeschmack auf eine dann wohl saftige Erhöhung gab es jetzt schon.

Gesetzlich vorgeschrieben wäre, dass Friedhofsgebühren für ein Rathaus kostendeckend erhoben werden müssen. Zuletzt wurden die Beträge 2017 angehoben, womit seither je nach Friedhof und Art des Grabes ein Kostendeckungsgrad von 30 bis 50 Prozent erreicht wird.

Um diese Kostenstrukturen mal grundlegend darzustellen, hat die Gemeinde ein externes Büro beauftragt. Im Frühjahr 2023 soll dessen Analyse vorliegen.

In Dietersheim gibt es aber jetzt neue Urnengräber, für die ein Gebührensatz festgelegt werden musste. In Eching wird für Urnengräber je nach Friedhof 48 und 49 Euro pro Nutzungsjahr berechnet. Eine kostendeckende Gebühr läge nach einem Zwischenbericht der externen Bearbeitung bei 114 Euro.

Für Dietersheim hat sich der Gemeinderat für einen Mittelweg entschieden. Die Nutzungsgebühr für Urnengräber dort wurde einstimmig auf 80 Euro festgelegt. Das entspräche einer 70prozentigen Kostendeckung.

Die Überarbeitung und Vereinheitlichung aller Gebühren soll dann nach Vorlage der Berechnungen angegangen werden. Die Kostendeckung lässt sich nie als bloßes Rechenexempel ermitteln, da in die Friedhofspflege auch viele Gemeinkosten einfließen, wie etwa für die Nutzung eines Friedhofs als grüne Oase oder Erholungsfläche.

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