Lesermail zum Artikel „Langjährige Anwälte werden verklagt“

Hallo Herr Langenstück,

fehlt nur noch, dass Herr Thaler die Kanzlei wegen Falschberatung in Anspruch nimmt. Immerhin hatte er ihr ja das Mandat erteilt und nicht die Gemeinde. Wer wohl in diesem Fall die damit verbunden Kosten tragen würde?

Freundliche Grüße
Ingrid Brandstetter

Ein Lesermail

  1. Hallo Frau Brandstetter,

    wie heißt´s so schön: „Wer anschafft, zahlt“. Ergo hat Herr Thaler die durch seine private (!) Mandatierung der Anwaltskanzlei S/H/V entstandenen Kosten aus eigener Tasche zu zahlen und nicht die Gemeinde.

    Bleibt nur zu hoffen, dass unser (Noch-)Bürgermeister keine Privatinsolvenz anmeldet, so dass das Geld nicht bei ihm eingetrieben werden kann. Falls es so kommen sollte, sollte der vollstreckbare Titel gegen Thaler im Eingangsbereich des Rathauses in großer, eingerahmter Kopie als Mahnung, insbesondere für leichtfertig für Kostenübernahmen votierende Gemeinderatsmitglieder, ausgehängt werden. Und zwar für 30 Jahre (so lange kann ein vollstreckbarer Titel zur Pfändung führen).

    MfG
    Guido Langenstück

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