Lesermail zum Artikel „Rücktritt von Thaler gefordert“

Zitat: „…Thaler verwahrte sich auch gegen den Begriff der „Wutrede“. Das vermittle den Eindruck eines emotionalen Ausbruchs und sein Vortrag bei der Weihnachtsfeier sei „mit Emotionen nicht verbunden“ gewesen.“

Wenn man den Presseberichten über die letzte GR-Weihnachtsfeier Glauben schenken darf, war Thalers Rede im Hotel Olymp hochemotional (siehe https://echinger-zeitung.de/2022/12/21/eklat-statt-friede-freude). Wenn Thaler das jetzt in Abrede stellt, ist das ein weiterer Beleg für seine mangelnde Fähigkeit zur Selbstkritik und -reflexion.

Im Übrigen hat Sebastian Thaler offensichtlich immer noch nicht begriffen, dass seine Wutrede den gesamten Gemeinderat traf. Warum hat er nicht, wenn er sich sicher ist, dass die angeblich anonymen Anzeigen beim Jugendamt von einem (mehreren?) GR-Mitgliedern kamen, nicht den- bzw. diejenige(n) explizit zur Rede gestellt und Ross und Reiter genannt? Oder, besser noch, wg. übler Nachrede und falscher Verdächtigung angezeigt? So hat er den gesamten Gemeinderat unter Generalverdacht gestellt.

Er sollte sich darüber im Klaren sein, dass dieser Pauschalangriff die Straftatbestände „Beleidigung“ (strafbar nach § 185 StGB), „Üble Nachrede“ (§ 186 StGB), „Verleumdung“ (§ 187 StGB) und „Falsche Verdächtigung“ (§ 164 StGB) erfüllt.

Lt. Bachhuber´schem Bericht vom 21.12.22 warf Thaler den GR-Mitgliedern bei der Weihnachtsfeier vor, sie würden nicht offen Kritik an ihm üben. Dieser Vorwurf trifft angesichts Thalers Verhaltens bei der Weihnachtsfeier des Gemeinderats allenfalls auf ihn selber zu. Pauschalangriffe auf Unbeteiligte helfen da niemandem weiter.

Im Übrigen habe ich vollstes Verständnis für die Entscheidung von FWG und CSU, keine Basis für eine weitere Zusammenarbeit mit Herrn Thaler mehr zu sehen.

Guido Langenstück

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