Spielplätze können abgelöst werden

Kinderspielplätze müssen bei Wohnanlagen künftig nicht mehr zwangsweise errichtet werden, sondern können gegen eine Zahlung ans Rathaus auch abgelöst werden. Der Planungsausschuss des Gemeinderats gab mit 9:1 Stimmen eine entsprechende Satzung zur Ausnahme von der Bauordnung in Auftrag.

Konkret liegt in der Gemeinde ein Bauantrag an der Unteren Hauptstraße, wo ein kleiner Spielplatz vorgeschrieben wäre. Der würde nach den Bauplänen dann unmittelbar an der Hauptstraße liegen. Kaum fünf Minuten weiter befindet sich an der Kleingartenanlage aber ein großer öffentlicher Spielplatz.

Das Gremium fand es sinnvoller, in derartigen Fällen Bauherrn nicht auf Notlösungen zu verpflichten, sondern lieber Ablöse zu kassieren. Das so eingenommene Geld muss zweckgebunden für Herstellung oder erhalt eine Kindereinrichtung verwendet werden, also etwa für eigene Spielplätze.

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