Lesermail zum Artikel „Landkreis bremst Photovoltaik“

Hallo Thomas Alf,

grundsätzlich ist die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen zu begrüßen. Baurechtlich handelt es sich jedoch um gewerbliche Anlagen.

Die Errichtung in Landschaftsschutzgebieten muss, bzw. sollte tatsächlich gut überlegt sein. Bei solch riesigem Flächenverbrauch bleibt am Schluss nicht mehr viel für die Landschaft, dem Schutz der Landschaft und ggf. wertvollen Flächen über.

Ich meine damit, es muss gut abgewogen werden.

Grüße

Torsten Wende

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