Lesermail zur „Akte Thaler“

Sehr geehrter Herr Schneider,

ich halte es schon für sehr verwegen von Ihnen, Sebastian Thaler mit Robert Habeck zu vergleichen. Man kann das momentan zur Diskussion stehende „Heizungsgesetz“ von Habeck und die Berufung seiner Staatssekretäre gerne kritisieren, aber Habeck ist, im Gegensatz zu Thaler, meines Wissens bis dato nicht durch strafbewehrte Handlungen aufgefallen. Daher ist Ihr letzter Absatz sowas von daneben.

Und „mit Schimpf und Schande vom Hof jagen“ funktioniert in einem Rechtsstaat nicht. Gut, dass die Zeit des Haberfeldtreibens, zumindest bei uns, vorbei ist.

Seien Sie gewiss: Sollte das (hoffentlich bald) stattfindende Gerichtsverfahren beim Amtsgericht Freising so ausgehen, dass der 2022 gegen Thaler erlassene Strafbefehl wg. Untreue bestätigt wird, wird danach Thalers dienstrechtlich vorgesetzte Behörde, vertreten durch die Landesanwaltschaft, aktiv und leitet ein Disziplinarverfahren gegen Thaler ein. Je nach Höhe des Urteilsspruchs des Amtsgerichts kann es bis zur Amtsenthebung führen.

Übrigens: Um Ihre Liste der offensichtlichen Mängel in Eching zu ergänzen, hier ein weiterer Punkt: Wohl von Besuchern der letzten „Brass Wiesn“ (Anfang August 2022) wurden mehrere Ortseingangsschilder entwendet. Ich habe Herrn Thaler deshalb Anfang September letzten Jahres eine Email geschrieben mit der Bitte, dafür zu sorgen, dass die entwendeten Schilder durch neue ersetzt werden. Reaktion von Thaler auf meine Mail: keine. Leider fehlen die (gesetzlich vorgeschriebenen) „Eching“-Schilder bis heute. Soviel zum Amtsverständnis unseres (Noch-)Bürgermeisters.

Zumindest kümmert sich der Echinger Bauhof darum, dass öffentliche Grünflächen regelmäßig gepflegt werden (heute wurde von denen die Wiese im Goethepark gemäht).

Guido Langenstück

Ein Lesermail

  1. Konterkarierte gar die Staatsanwaltschaft Landshut das „Ausmachen weiterer Schuldiger“ am fatalen Kostenübernahmebeschluss des Gemeinderats?

    Während unser Rathauschef im März 2022 einen Strafbefehl wegen Untreue kassierte, kamen die mit der Causa Thaler befassten ehemaligen Anwälte der Gemeinde glimpflicher davon. Die Staatsanwaltschaft stellte ihre Ermittlungen gegen die ehemaligen Anwälte der Gemeinde gegen Verhängen einer Geldauflage vorläufig ein. Dadurch entledigte sie sich der juristischen Aufarbeitung des vom Dritten Bürgermeister Eckert angezeigten Verdachts des Parteiverrats der betroffenen Anwälte.

    Juristisch strittig ist, ob es sich bei der verhängten Geldauflage nach § 153a StPO um eine Strafe handelt, da bei der Einstellung des Verfahrens die Schuldfrage nicht entschieden wird. Es wird nicht einmal geprüft, ob die Vorwürfe tatsächlich zutreffen. Es wird lediglich das Verurteilungsrisiko durch Absehen von der Verfolgung der Straftat ausgeschlossen. Mit der Verfahrenseinstellung enden auch die Ermittlungen gegen den oder die Beschuldigten. Eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens ist selbst bei neuen Erkenntnissen der ermittelnden Behörde ausgeschlossen, da die Unschuldsvermutung sogar bei einer Ausweitung der Tatvorwürfe fortwirkt.

    Die mit der Causa Thaler befassten Anwälte werden weder angeklagt noch verurteilt. Für sie gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Eventuelle Ansprüche auf Schadensersatz gegen die ehemaligen Anwälte könnte die Gemeinde daher nur noch zivilrechtlich geltend machen.

    Ingrid Brandstetter

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