Lesermail zum Artikel „Immer noch Baugrundstücke übrig“

Sehr geehrter Herr Timmermann,

ich darf Sie zitieren: „…Warum sollte die Gemeinde und damit die Ortsansässigen Auswärtige mit mehreren Hunderttausend Euro oder durch günstige Erbpachtzinsen subventionieren? Dies führt dazu, dass die Schwester unseres Bgm. durch den Gemeindesäckel erheblich subventioniert wird, obwohl diese keine Einheimische ist.…“

Ihre Frage ist durchaus berechtigt. M. E. stellt sich die Kernfrage, ob a) Bgm. Thalers Schwester überhaupt genügend Punkte zur Berechtigung eines vergünstigten Baugrunderwerbs (in Dietersheim) erreichte und b) ob der Vergabeausschuss des Gemeinderats vor der Bewilligung überhaupt wusste, dass die Käuferin des gemeindeeigenen Grundstücks Thalers Schwester ist. Dies ist insofern wichtig, weil davon abhängt, ob Herr Thaler im Gremium überhaupt stimmberechtigt war.

Falls die anderen GR-Mitglieder im Vergabeausschuss über das geschwisterliche Verhältnis von Bgm. Thaler vorher nicht informiert wurden und Herr Thaler sich zudem wg. Befangenheit nicht der Stimme enthielt, ist der vergünstigte Baugrunderwerb seiner Schwester m. E. juristisch anfechtbar.

Das sollte vom Gemeinderat und von der Kommunalaufsicht in Freising jetzt schnellstens geprüft und der Grundstückserwerb ggf. rückabgewickelt werden (lt. SZ-Bericht (vom 25.07.23) fand die notarielle Beurkundung im Beisein von Herrn Thalers Stellvertreter, Axel Reiß, bereits statt).

MfG
Guido Langenstück

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