Vergleich mit den ehemaligen Anwälten?

In der juristischen Auseinandersetzung der Gemeinde mit ihren früheren Anwälten liegt nun ein Vergleichsvorschlag zur Abstimmung. Demnach würden die langjährigen Rechtsbeistände 30.000 Euro an die Gemeinde erstatten und die Auseinandersetzung wäre ohne Festlegung einer Schuldfrage oder von Fehlverhalten erledigt.

Streitgegenstand ist die rechtliche Beratung des Gemeinderats beim Prozess von Bürgermeister Sebastian Thaler um eine tärliche Auseinandersetzung am Echinger See 2018.

Der Gemeinderat macht geltend, durch die damalige Rechtsberatung überzeugt gewesen zu sein, die Übernahme der Verfahrenskosten durch die Gemeinde wäre korrekt und geboten. Mittlerweile hat aber das Amtsgericht Bürgermeister Thaler einen Strafbefehl wegen Untreue in der Materie zugestellt, der freilich noch nicht rechtskräftig ist. Der Gemeinderat hatte daraufhin die damaligen Beschlüsse zur Kostenübernahme aufgehoben.

Daraufhin wurde einerseits Bürgermeister Thaler beklagt und zum anderen einer sogenannten negativen Feststellungsklage von Seiten der damaligen Anwälte mit einer Rückforderung von 66.000 Euro Auslagen in der Materie begegnet.

Vor dem Landgericht Landshut wurde diese Auseinandersetzung nun am Donnerstag verhandelt und vorerst mit einem Vergleichsvorschlag beschieden. Demnach würde der mittlerweile aus der Kanzlei ausgeschiedene Anwalt, der die negative Feststellungsklage betrieben hatte, 7500 Euro an die Gemeinde bezahlen, die Kanzlei 22.500 Euro.

Der Vergleich, der von den Prozessgegnern der Gemeinde vorgeschlagen wurde, muss nun noch im Gemeinderat beraten werden. Dritter Bürgermeister Leon Eckert, der vom Gemeinderat mit der Abwicklung der Materie betraut ist, sagte zu dem Vorschlag, er sei „der Auffassung, dass der Bürgermeister und die Anwälte einen Fehler gemacht haben und die volle Summe der Gemeinde zurückzahlen sollten“.

Andererseits sei aber „die Ausgangslage, Recht zu bekommen, sehr kompliziert“. Im Gemeinderat werde man das ergebnisoffen beraten. Inhaltlich sei durch den Verlauf immerhin erkennbar, dass der Gemeinderat „auf Rechtsauskünfte der Anwälte vertraut hat, die falsch waren.“

Die Verfahren gegen Bürgermeister Thaler sind von diesem Zivilprozess der Anwaltskanzkei gegen die Gemeinde zunächst nicht berührt. Im Februar steht das Verfahren um dessen Strafbefehl wegen Untreue an. Anhängig ist dann noch ein Verwaltungsgerichtsverfahren der Gemeinde gegen ihren eigenen Bürgermeister, in dem das Ergebnis des Strafverfahrens bedeutsam sein dürfte.

2 Lesermails

  1. Bei Annahme des Vergleichsangebots durch die Gemeinde würde diese nicht nur auf dem Restbetrag sitzen bleiben, sondern die bei einem Vergleich anfallenden Anwalts- und Verfahrenskosten würden noch auf den Restbetrag draufgepackt werden.

    Ich hoffe, der Gemeinderat kann sich dazu durchringen, bei seiner Abstimmung über das Vergleichsangebot wenigstens einmal im Sinne der Echinger Steuerzahler zu entscheiden.

  2. Unter der Prämisse, dass sowohl die Anwaltskanzlei als auch der Echinger Gemeinderat dem Vergleichsvorschlag des Gerichts zustimmt, bleibt immer noch mehr als die Hälfte der für Thalers Raufereigeschichte von der Gemeinde verauslagten 72.400 € übrig: 72.400 € minus 30.000 € macht nach Adam Riese 42.400 €.

    Man darf gespannt sein, wer für die Restsumme aufkommt, damit anschließend wieder eine schwarze Null auf dem Konto der Gemeindeverwaltung steht. Ich hoffe nicht, dass der (brave) Echinger Steuerzahler dafür blechen muss.

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