Lesermail zur Befliegung zur Festsetzung der Abwassergebühren

Warum wundern mich der rechtswidrige Drohneneinsatz sowie das Platzen des Dietersheimer Baugebietes nicht?

Herr Thaler ist ja Stellvertretender Verbandsvorsitzender des Abwasserzweckverbandes. Damit war er auch Auftraggeber für das Ingenieurbüro Seidl und Partner.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in letzter Instanz entschieden, dass der Einsatz der Drohne einen erheblichen Eingriff in das vom Grundgesetz geschützte Persönlichkeitsrecht ist. Ein Hoch auf unser einzigartiges Echinger Modell und unseren 1. Bürgermeister!

Weiter so, was kümmert uns das Recht der Bürger und Grundstückseigentümer!

Georg Fütterer

Lesermail verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert