Keine Pestizide mehr

Der Gemeinderat hat nach einer Marathonsitzung mit elf Abstimmungsvorgängen neue Pachtverträge für landwirtschaftlichen Grund ausgehandelt. Die Kriterien waren dabei seit 2021 festgelegt: Ausbringung von Klärschlamm ist den Pächtern von Gemeindegrund künftig untersagt, ebenso der Anbau gentechnisch veränderter Organismen.

Es muss eine Negativliste an Pflanzenschutz- und Düngemitteln beachtet werden; vorgeschrieben sind unter anderem Verzicht auf Pflanzschutzmitteleinsatz und Düngung in der Nähe ökologisch sensibler Gebiete und der Erhalt von Hecken, Feldgehölzen, Baumbeständen, Einzelbäumen sowie Streuobstbeständen.

Allerdings ist eine gefasste Entscheidung schon lange nichts mehr, woran sich der Gemeinderat gebunden fühlen würde. Als das Gemeindebauamt nun die Umsetzung dieser Beschlüsse in Vertragsform vorstellte, wurde folglich das gesamte Paket nochmal aufgedröselt.

Zur Disposition gestellt wurden queerbeet die Höhe der Pacht, die Bewertung der Boden-Bonität, die Bevorzugung umweltschonender Nutzung – es ging ums Prinzip.

Die zufälligen Mehrheitsverhältnisse im Gremium an diesem Tag ergaben dann die Ablehnung mehrerer Vorschläge je nach deren Formulierung, weil es jeweils zu einem Stimmenpatt von 10:10 kam, was immer eine Ablehnung des gestellten Antrags bedeutete.

Man hangelte sich dann durch Einzelabstimmungen, die sich um bis zu zwei Prozentpunkte unterschieden, was für den betroffenen Landwirt vielleicht 80 Euro ausmacht – im Jahr.

Schlussendlich wurde das Vertragswerk in etwa gebilligt, wie es gut eine Stunde und elf Abstimmungen vorher vorgelegt worden war. Der Hektar kostet nun für Ackerland einheitlich 500 Euro, für Grünland 300 Euro; das liegt angesichts aktueller Vergleichswerte jeweils ganz am unteren Rand des Spektrums. Nach Bodenbonität wird angesichts der fast durchgängig gleich schlechten Böden nicht unterschieden.

Bio-Landwirte erhalten 30 Prozent Abschlag vom Pachtzins, Landwirte, die in staatlichen Förderprogrammen arbeiten, wird 20 Prozent nachgelassen. Bei der Vergabe der Pachtflächen kommen immer zuerst Landwirte aus dem jeweiligen Gemeindeteil zum Zuge, wo die Flur liegt, und die in der Reihenfolge Bio-Wirtschaft, Vertragsprogramme, konventionelle Landwirtschaft.

Bislang hatte es im Rathaus weder einheitliche Pachtsätze noch Vergaberichtlinien gegeben. Aktuell etwa läge der Pachtzins für die 86 landwirtschaftlichen Parzellen im Gemeindeeigentum zwischen 78 und 650 Euro. Alle laufenden Verträge werden nun zum Oktober gekündigt und dann die neuen Einheitsverträge geschlossen.

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