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ORTSGESCHEHEN

Rathaus verklagt das Landratsamt

Stinksauer ist das Rathaus auf das Landratsamt. Einen Tag vor der Sitzung des Echinger Bauausschusses, in der Abwehrmaßnahmen gegen die geplante Spielhalle an der Bahnhofstraße vorgesehen gewesen wären, hat das Landratsamt die Nutzung genehmigt. "Das wirkt nicht gerade partnerschaftlich, was hier passiert ist", rügte Bürgermeister Sebastian Thaler.
Einstimmig hat der Ausschuss jetzt beschlossen, das Landratsamt zu verklagen. Eching will in dem bisherigen Friseurgeschäft unmittelbar gegenüber von ASZ und Grasslhaus keine Spielothek, das Landratsamt sieht die Nutzung anstandslos genehmigungsfähig. Ein Gespräch zur Klärung der Lage habe die Kreisbehörde verweigert, schilderte der Bürgermeister. Stattdessen sei am Tag vor der nächsten Ausschusssitzung der Genehmigungsbescheid ergangen.
Im Landratsamt habe man Fristverletzungen und daher eine Schadensersatzklage des Betreibers gefürchtet. Das Rathaus wollte als nächstes Mittel einen Bauleitplan zum expliziten Ausschluss von Vergnügungsstätten über den gesamten Ortskern ziehen und auf dessen Basis dann mit einer sogenannten Veränderungssperre den Antrag für die Spielothek auf Eis legen. Mit der Genehmigung unmittelbar vor dieser Maßnahme hat das Landratsamt diesen Plan vereitelt.
"So schnell ist in meiner Amtszeit vom Landratsamt noch nie etwas genehmigt worden", spottete Thaler. Um die Nutzung jetzt noch zu verhindern, wird die Gemeinde Klage beim Verwaltungsgericht gegen den Bescheid des Landratsamtes einlegen.
Parallel dazu soll die vorgesehene Bauleitplanung doch über die gesamte Ortsmitte gelegt werden, um in der Folge gewappnet zu sein, entschied der Ausschuss einstimmig.
Ganz in trockenen Tüchern wäre die neue Spielothek übrigens trotz der Nutzungsgenehmigung aus Freising noch nicht. Denn diese spezielle Art des Angebots braucht noch eine Genehmigung zur Ausübung von Glücksspiel und die ist üblicherweise daran geknüpft, dass keine Konkurrenz unmittelbar benachbart ist. Leitlinie sei ein nötiger Mindestabstand von 250 Metern zwischen Spielhallen.
In Eching besteht aber an der Heidestraße mit dem "Big Valley" bereits seit Jahren eine Vergnügungsstätte in gleichem rechtlichen Status und für die hat das Gemeindebauamt nur 190 Meter Abstand ausgemessen. Der bestehende Laden an der Heidestraße soll beim geplanten Ausschluss der Vergnügungsstätten ohnehin ausdrücklich ausgeklammert werden, da er seit Jahren genehmigt sei, somit Bestandsschutz genieße und "an dieser Stelle bisher keine städtebaulichen Spannungen ausgelöst hat", wie das Gemeindebauamt urteilt.
 
(hierzu ist eine Stellungnahme des Landratsamts eingegangen)

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