Für eine eventuelle Bebauung des Grundstücks der ehemaligen Schnapsbrennerei am Ortsende der Garchinger Straße liegt im Rathaus ein Voranfrage. Die Brennereigenossenschaft, der die Anlage gehört, ist formal noch nicht aufgelöst. Die Anfrage soll wohl sondieren, was im Falle einer Auflösung baurechtlich an der Stelle möglich wäre. Die unmittelbare Nachbarschaft zu einem landwirtschaftlichen Anwesen mit Rinderhaltung macht eine Wohnbebauung heikel.
Das Gemeindebauamt hat die grundsätzliche Möglichkeit einer Wohnbebauung signalisiert, allerdings liegt die Anfrage nur erst noch zur Bewertung bezüglich der Nachbarschaftsproblematik zum Rinderstall im Landratsamt.