Stempel für den Surfpark?

Für die Ansiedlung eines möglichen Surfparks am Hollerner See laufen gerade die bürokratischen Vorprüfungen. Nach erst zwei Anlagen weltweit dieses Typs eines spanisches Unternehmens wurde gerade ein dritter Wellenpark in Stade anvisiert, der 2022 eröffnen soll.

Am Hollerner See muss jetzt geklärt werden, ob ein derartiger Surfpark baurechtlich als Freizeiteinrichtung zu gelten hat oder als gewerbliche Anlage. Das ist reiner Behördensprech, aber doch die entscheidende Vorbedingung: Sollte dem Projekt rein gewerblicher Charakter zugesprochen werden, dürfte es ohne Bindung an eine bestehende Siedlungsstruktur auf der – hier wörtlich – grünen Wiese nicht errichtet werden und wäre damit nicht realisierbar.

Als Freizeiteinrichtung hingegen könnte es planungsrechtliches Placet bekommen – dann wäre als nächste Hürde zu klären, ob und wie das Wasser aus dem Becken nachbehandelt werden muss und wie es somit ausgeleitet werden kann.

Die Pläne, für eine Ansiedlung den Beckenbereich aus dem Landschaftsschutzgebiet auszuklammern und dafür etwa flächengleich das Nordwestufer wieder unter Schutz zu stellen, würden nach Darstellung aus dem Rathaus von der Naturschutzbehörde im Landratsamt begrüßt.

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