Bei Wahlen wird künftig mit Klebeplaketten kontrolliert, dass die Parteien ihre vorgeschriebene Höchstzahl einhalten. Außerdem sollen die Wahlplakate nur noch auf Recycling-Papier gedruckt werden dürfen, Plastikplakate sollen verboten werden.
Die Erneuerung der einschlägigen Satzung mit diesen Veränderungen hat der Hauptausschuss des Gemeinderats nun auf den Weg gebracht. Für die Kommunalwahl im März wird sie aber noch nicht gelten. Hier soll eine Empfehlung ausgesprochen werden, nur wiederverwertbares Material zu verwenden.
Die Plakatierfrist soll eventuell von vier Wochen vor Wahltermin auf sechs Wochen ausgeweitet werden. Und: Die Satzung wird künftig auch bei Wahlen zum Europäischen Parlament gelten. Obwohl es diese Wahl seit 1979 gibt, hat sie es noch nicht in die dafür zuständige Echinger Satzung geschafft…