Entsprechend den von der Bayerischen Staatsregierung am Mittwoch erlassenen Regelungen in der „Corona“-Pandemie ergeben sich bei Einrichtungen der Gemeinde folgende Änderungen:
Rathaus: Ist ab Montag, 11.05., wieder geöffnet. Die Mitarbeiter sind zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail zu erreichen; Termine sind weiterhin nur nach Vereinbarung möglich.
Kindertagesstätten: Werden stufenweise wieder geöffnet; die Gemeinde steht hier in Kontakt mit den betroffenen Eltern.
Spielplätze: Sind wieder geöffnet; die Eltern werden aber von der Gemeinde ausdrücklich gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Abstände möglichst eingehalten werden.
Musikschule: Öffnet ab 11,05. wieder, aber es ist zunächst ausdrücklich nur Einzelunterricht möglich. Das vom Musikschulverband geforderte Hygienekonzept inclusive der geforderten Abstandsregeln muss eingehalten werden. Details werden von der Musikschule mit den betroffenen Eltern einzeln abgestimmt.
Gemeindebücherei: Ist ab 11. Mai geöffnet. Der Besuch der Bücherei ist nur mit Mund-Nase- Schutzmaske erlaubt; dazu muss die Anzahl der Besucher beschränkt werden, um die Abstandsregeln einhalten zu können. Zudem bietet die Bücherei zur Entzerrung der Besuche in der ersten Woche erweiterte Öffnungszeiten an.
Sport: Kontaktloser Einzelsport wie Leichtathletik, Tennis oder Golf ist ab Montag, 11.05., wieder erlaubt; Hygienemaßnahmen und der nötige Mindestabstand müssen aber eingehalten werden. Mannschaftssport ist vorerst weiterhin nicht möglich.
Sporthallen und Vereinsräume: Bleiben weiterhin geschlossen
Bolzplätze: Sind weiterhin gesperrt.
Jugendzentrum: Bleibt weiterhin geschlossen.
Volkshochschule: Die Vhs führt weiterhin keine Präsenzveranstaltungen durch und weitet ihr Online-Angebot aus. Die Mitarbeiter der Geschäftsstelle sind weiterhin per Mail und Telefon erreichbar.
Bürgerhaus: Bleibt bis zur Veröffentlichung eines angekündigten staatlichen Konzepts für den weiteren Umgang mit Kultureinrichtungen geschlossen. Termine zur Erstattung von Tickets sind nach Vereinbarung möglich.
Erziehungsberatungsstelle: Bietet ab 11.05. wieder Beratungstermine an. Termine werden ausschließlich nach telefonischer Voranmeldung vereinbart.
Wertstoffhof: Hat zu den gewohnten Öffnungszeiten geöffnet.
In der freien Natur, im Echinger Freizeitgelände sowie am Echinger und am Hollerner See gelten weiterhin die staatlichen Regelungen der Kontaktbeschränkung.