Dürfen Einliegerwohnungen vermietet werden?

Dass die potentiellen Bauherrn im Neubaugebiet östlich der Böhmerwaldstraße Einliegerwohnungen einbauen dürfen, hat der Gemeinderat gebilligt; gerade soll dies über eine Änderung des Bauleitplanes geregelt werden.

Aber dürfen diese Wohnungen überhaupt als Mietobjekte entstehen? Georg Bartl forderte für die CSU im Gemeinderat eine rechtliche Überprüfung.

Alle Grundstücke in dem Neubaugebiet werden von der Gemeinde in ihrem sozialen Wohnbaumodell vergeben. Das soll das private Wohneigentum insbesondere junger Familien fördern – und das schließt Vermietungen in einem Paragrafen der Vergaberegeln strikt aus.

„Es kann nicht sein, dass Abschläge zu sozialen Zwecken zu einer Gewinnerzielung des Eigentümers beitragen“, monierte Bartl. Die potentiellen Eigentümer hatten argumentiert, dass sie die Mieteinnahmen zur Finanzierung ihres Hauses benötigen würden.

Bürgermeister Sebastian Thaler sagte denn auch, er „glaube nicht, dass eine Gewinnerzielung dahinter steckt“. Zudem verwundere ihn der Einwand der CSU, nachdem „die CSU verhindert hat, dass kleinere Grundstücke entstehen konnten“; kleinere Parzellen hätten mit geringeren Kosten bebaut werden können.

Geprüft werden soll die Situation jetzt. Erste Beurkundungen der Verkäufe im Wohnbaumodelle stünden die nächsten Tage an, sagte der Bürgermeister.

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