Laut den Planern der Firma „Ostwind“ aus Regensburg werde das geplante neue Windrad am Nordende des Garchinger Stadtgebiets auf Dietersheim keinerlei relevante Auswirkungen haben. Bei einer Informationsveranstaltung im Echinger Gemeinderat, die vom Rathaus zusätzlich live gestreamt wurde, wurde das Projekt vorgestellt.
Mit einer potentiellen Gesamthöhe der Windkraftanlage von 250 Metern inclusive Rotorflügel bei 1430 Metern Abstand vom Standort zur Bebauungsgrenze von Dietersheim ist die in Bayern gültige „10H“-Regel weit überschritten, wonach ein Windrad mindestens zehnmal die eigene Höhe Abstand von Wohnbebauung halten muss.
Planungsrechtlich ist das zulässig, weil Nachbar Garching mit einem eigenen Bebauungsplan den ausdrücklichen Willen zum Windrad bekundet. „Ostwind“ betonte nun, dass es auch inhaltlich unproblematisch für Dietersheim sein werde.
Die „10H“-Regel sei eine willkürliche politische Entscheidung ohne wissenschaftlichen Hintergrund. Im konkreten Fall sei Dietersheim weder durch Lärm, Schattenwurf oder sonstige relevante Auswirklungen einer Windkraftanlage tangiert.
Ein Schallschutzgutachten habe ergeben, dass der Lärmpegel, der in Dietersheim noch zulässig wäre, nur noch auf halber Strecke erreicht werde und der Schall auf dem weiteren Weg nach Dietersheim folglich noch weit unter den Grenzwert rutschen werde.
Ein Schatten der Anlage erreicht Dietersheim nach den Simulationen von „Ostwind“ bei allen Jahres- und Tageszeiten überhaupt nicht. Auch die mögliche Umgehungsstraße sei in den Planungen berücksichtigt und werfe keinerlei Konflikte auf.
„Ostwind“ rechnet bei optimalem Planungs- und Genehmigungsverlauf mit einem Bau der Anlage frühestens 2025, Inbetriebnahme könnte dann am Jahresende sein. Das nötige Fundament für die Anlage werde rund 25 Meter Durchmesser und 3,5 Meter Tiefe erhalten. Als Ertrag sind 11,5 Millionen Kilowattstunden Energie prognostiziert.
Vorgesehen seien Beteiligungsmöglichkeiten für die Region, versicherte Georg von Aretin, Leiter der Projektentwicklung bei „Ostwind“, wobei die genaue Art noch nicht absehbar sei. Mit der Bürgerenergiegenossenschaft Freisinger Land, bei der Eching Gründungsmitglied ist und die das nahe Windrad bei Kammerberg betreibt, gebe es bereits Kontakt.
Die Fläche an der Gemeindegrenze ist seit 2015 im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Garching für Windkraft vorgesehen, Eching hatte im damaligen Verfahren keinerlei Bedenken angemeldet.
Die Dietersheimer Gemeinderätin Heike Krauß monierte nun, dass damals aber innerhalb der ausgewiesenen Fläche ganz andere Standorte vorgesehen gewesen seien. Seither habe der Planer gewechselt, erläuterte von Aretin. Für ihre Planungen habe nur das jetzt anvisierte Grundstück zur Verfügung gestanden, „andere Grundstücksbesitzer waren bisher nicht gesprächsbereit“.
Eine Stellungnahme von Eching ist erst gefragt, wenn der Bebauungsplan für das Projekt ins Genehmigungsverfahren geht.