Bei Bauvorhaben müssen künftig nicht nur Kfz-Stellplätze in definierter Zahl in den Plänen nachgewiesen werden, sondern auch die Errichtung von Fahrradständern. Mit dieser zentralen Ergänzung hat der Planungsausschuss des Gemeinderats nun eine neue Stellplatzsatzung verabschiedet und dabei auch die Vorgaben für die Auto-Parkplätze modifiziert.
So werden in S-Bahn-Nähe künftig deutlich weniger Parkplätze gefordert als am Ortsrand. Deutlich verteuert wurde allerdings die Möglichkeit, sich durch Ablösezahlungen von der Errichtung von Stellplätzen freizukaufen.
An der Überarbeitung der Satzung wurde schon seit Mitte 2019 gebastelt. SPD, Grüne und Bürger für Eching würdigten im Ausschuss nun einen gelungenen Kompromiss aus unterschiedlichen Ansätzen und verabschiedeten die neue Satzung mit 6:4 Stimmen.
Dagegen blieben CSU und FW. Die CSU hatte zwischenzeitlich auch Vorschläge eingebracht, die Anforderung an Kfz-Stellplätze eher noch zu erhöhen, etwa bei Mehrfamilienhäusern. Im verabschiedeten Text werden diese Bestimmungen stattdessen um Nuancen gelockert.
So muss jetzt für eine Wohnung bis 45 Quadratmeter Wohnfläche ein Stellplatz nachgewiesen werden, bis 90 Quadratmeter 1,5 und bis 120 Quadratmeter zwei. Bisher waren 1,5 Stellplätze schon ab 30 Quadratmeter Wohnungsgröße gefordert worden.
Weitere Unterschiede bei den Kfz-Stellplätzen zur Fassung von 2008 belaufen sich auf minimale Details, abgesehen eben von der pauschalen Reduzierung des Stellplatzbedarfs um bis zu 20 Prozent in Bahnhofsnähe. Der Rabnatt sei deutlich zu hoch, monierten CSU und FW.
Die CSU verwahrte sich auch dagegen, bei Einfamilien- und Reihenhäusern Radl-Stellplätze per Satzung vorzuschreiben. Hier sind nun zwei Fahrradständer gefordert, bei Mehrfamilienhäusern je ein Radlplatz pro 40 Quadratmetern Wohnfläche.
Auch für gewerbliche Objekte oder Ladenflächen ist nun der zwingende Bedarf an Fahrd-Stellplätzen definiert. Auch alternative Mobilitätskonzepte eines Bauvorhabens, die auf Reduzierung des Kfz-Verkehrs aufgebaut sind, können Parkplätze ersetzen.
Unverändert rigoros will die Gemeinde bei der Abneigung gegen Ablösezahlungen bleiben. Bislang wurden 12.500 Euro fällig, wenn jemand satzungsmäßig nötige Stellplätze nicht errichten wollte oder konnte, künftig sollen es 20.000 Euro sein.
Damit verlangt Eching mehr als das Doppelte der Stadt Freising und fast doppelt so viel wie München für Bestlagen. Bislang ist ohnehin Usus im Gemeinderat, eine Ablöse nur im äußersten Sonderfall zu akzeptieren, wenn ein realer Stellplatz schier unmöglich wird.