Für die Konstruktion von Straßen gilt nun eine neue Richtlinie der Pkw-Breite, die um 14 Zentimeter auf 1,89 Meter angewachsen ist. Erstmals einschlägig würde dies in Eching bei der anstehenden Sanierung der Blütenstraße, wo auch die chronisch engen Gehwege verbreitert werden sollten.
Bei der Neugestaltung sollten die Fahrbahnen auf fünf Meter verschmälert werden, damit die Gehwege Platz bekommen. Das hätte weiterhin den Fahrbahnstandard von Begegnungsverkehr bei reduzierter Geschwindigkeit ermöglicht.
Um diese ursprünglich angestrebte Einstufung zu halten, hätten die Fahrbahnen nun wieder um 15 Zentimeter verbreitert werden müssen. Das wäre zu Lasten der Gehwege gegangen, die dann nur mehr 1,75 Meter breit geworden wären und abschnittsweise gar nur 1,50 Meter.
Weil die Gehwege jetzt schmäler sind und folglich auch die reduzierte Aufweitung schon eine Verbesserung wäre, schlug das Gemeindebauamt vor, die erneuerten Richtlinien zu befolgen und der Fahrbahn die 15 Zentimeter noch zuzuschlagen.
Mit 7:3 Stimmen lehnte der Ausschuss das aber ab. Man müsse „den Fußgängern den absoluten Vorrang lassen“, forderten Angelika Pflügler (Grüne) und Manfred Wutz (Bürger für Eching).
Georg Bartl (CSU) hielt dagegen, die Blütenstraße sei eine Hauptzufahrt in den Echinger Westen, unter anderem auch zu Real- und Grundschule, da müsse vorrangig „der Verkehrsfluss sichergestellt werden“.
Wenn es nur darum ginge, müsse man sich die ganze Maßnahme mit der Aufweitung der Gehwege sparen, konterte Christoph Gürtner (FW). Da man sich aber zur Reduzierung der Fahrbahn entschieden habe, seien die 15 Zentimeter für den Verkehrsfluss auch nicht mehr relevant.
Als unverändert großes Hindernis für Fußgänger prangerte Bartl die Schalt- und Trafostationen in den Fußwegen an. Auch bei einer Verbreiterung würden dies unzumutbare Engstellen bleiben. Die Rathausverwaltung will versuchen, bei den Betreibern alternative Lösungen zu erreichen wie ein Versetzen der Kästen oder ein Versenken unter die Erde.