Zur Aufklärung der Fragen um die Erstattung von Gerichts- und Verfahrenskosten für Bürgermeister Sebastian Thaler will Zweite Bürgermeisterin Stefanie Malenke beim Kommunalen Prüfungsverband eine Sonderprüfung beantragen.
Der Gemeinderat hatte die Zweite Bürgermeisterin beauftragt, Schritte zur Klärung der Materie und mögliche Forderungen einzuleiten. Vom Bayerischen Städtetag sei ihr der Weg über eine Sonderprüfung empfohlen worden, berichtete sie nun im Gemeinderat.
Die Akten dazu bleiben weiterhin nichtöffentlich. Malenke hatte nach dem Streit um die Öffentlichkeit dieser Papiere in der jüngsten Ratssitzung eine neuerliche Einschätzung der Kommunalaufsicht im Landratsamt eingeholt, ob wenigstens Teile davon zu veröffentlichen seien. Auch das sei aus Gründen der Persönlichkeitsrechte abgelehnt worden.
Das Gremium werde mögliche Erkenntnisse daraus dann veröffentlichen, versicherte Malenke, in welcher Form müsse noch geklärt werden. Ausdrücklich betonte sie aber bereits, dass in der Abwicklung der Verfahrenskosten „die Bücher noch nicht geschlossen“ seien. Versicherungsleistungen beispielsweise seien gerade erst noch in der Abwicklung.
Malenke berichtete zudem, sie werde ein Gespräch mit Landrat Helmut Petz zur Situation in Eching um die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und den Status des Bürgermeisters führen.
Hoffentlich gelingt es Frau Malenke, Landrat Petz und dessen ihm unterstellte Mitarbeiter von der Kommunalaufsicht in Freising aus dem gesunden Dienstschlaf zu wecken.
Übrigens: Welche Persönlichkeitsrechte könnten denn möglicherweise verletzt werden, wenn die durch Thalers Rauferei verursachten und von der Gemeinde bezahlten Kosten öffentlich genannt werden? Schließlich hat Thaler die Öffentlichkeit (besser: den Echinger Steuerzahler) für die durch ihn verursachten Eskapaden (am Echinger See am 01.08.18) zahlen lassen. Ist es da nicht legitim, wenn die Öffentlichkeit die Gesamtsumme erfährt?