MdB Eckert gibt Mandate in Eching ab

Nach seiner Wahl in den Bundestag will Gemeinderat Leon Eckert Aufgaben in der Gemeinde abgeben. So wird er als Verbandsrat im Zweckverband Verkehr und Versorgung Neufahrn/Eching ebenso ausscheiden wie als Vertreter der Gemeinde im Heideflächenverein und als Rad- und Mobilitätsbeauftragter.

Sein Amt als Dritter Bürgermeister will Eckert ebenfalls abgeben, allerdings erst nach Klärung der Anschuldigungen gegen Bürgermeister Sebastian Thaler. Nach dem krankheitsbedingten Ausfall von Zweiter Bürgermeisterin Stefanie Malenke leitet Eckert die Arbeitsaufträge des Gemeinderats zur Untersuchung der Vorfälle.

„Als Dritter Bürgermeister wurde ich gewählt, für die Gemeinde einzustehen, auch in schwierigen Zeiten“, so Eckert. Eine Übergabe des Amtes könne daher „nur erfolgen, wenn die offenen Sachverhalte geklärt sind“. Jetzt auszuscheiden, würde „den Aufklärungsprozess extrem erschweren, weil erst die erneute Einarbeitung des Nachfolgers in die Materie erfolgen müsste“.

Ein Nachfolger als Dritter Bürgermeister wird dann im Gemeinderat gewählt. Die abgegebenen Sitze in den Zweckverbänden ersetzt die Fraktion der Grünen durch Lena Haußmann im Zweckverband und Axel Reiß im Heideflächenverein.

Als neue Rad- und Mobilitätsreferentin schlagen die Grünen Angelika Pflügler vor. Auch diese Position muss der Gemeinderat bestätigen.

4 Lesermails

  1. Wenn einer, der mit Mühe kaum
    gekrochen ist auf einen Baum,
    schon meint, dass er ein Vogel wär,
    so irrt sich der.

    Wer hätte es gedacht, dass der mit Mühe und Not gerade eben noch über die Landesliste in den Bundestag eingezogene 3. Bürgermeister von Eching nunmehr sein Amt als Bürgermeister aufgibt?

    Jeder! Tatsächlich dient Herr Eckert damit der Gemeinde, ist doch die Aufgabenfülle eines MdB kaum mit dem gleichzeitigen Ausüben des Amts eines 3. Bürgermeisters und anderer Aufgaben in der Gemeinde zu vereinbaren. Mit den Bezügen eines MdB sind die kommunalen Posten natürlich auch finanziell unattraktiv geworden, zumal gerade bei jungen Abgeordneten die Lobbyisten vor der Tür stehen werden (vgl. Phillip Amthor) und sich, Gewissenlosigkeit vorausgesetzt, durchaus lohnendere Nebenbeschäftigungen ergeben.

    Dass Herr Eckert zuvor aber die „Echinger Angelegenheit“ aufklären und bereinigen will, ehrt ihn und in der Tat wäre es für einen Nachfolger schwierig, sich in den Sachverhalt der „Causa Thaler“, welche aber unserer Meinung nach keine reine „Causa Thaler“ ist, einzuarbeiten.

    Herr Eckert ist vielmehr bestens vertraut mit den Vorgängen, hat er doch zusammen mit der 2. Bürgermeisterin, Frau Malenke, und dem bunten Teil des Gemeinderates die Handlungsweise des Ersten Bürgermeisters und der Verwaltung über Jahre mitgetragen. Es ist jetzt noch nicht zu sagen, ob mit der Wahl von Herrn Eckert als „Chefaufklärer“ nicht vielleicht „der Bock zum Gärtner“ gemacht wird, und die Frage von Mittäterschaft/Beihilfe durch 2 und 3. Bürgermeister wurde schon verschiedentlich erhoben.

    Er wird sich daran messen lassen müssen, wie weit er in seiner Aufklärungsarbeit tatsächlich geht oder ob auch hier nur ein Vertuschen, teilweise unter Verweis auf die Vorgaben der Kommunalverwaltung, betrieben wird. Nichtöffentliche Sitzungen, in denen dann „aufgeklärt“ wird, sind ohnehin kein Mittel, das Vertrauen des Bürgers, welches mittlerweile mehr als nachhaltig geschädigt ist, zurückzugewinnen.

    Man fragt sich ohnehin, was denn in Eching so geheim ist, dass es in nichtöffentlicher Sitzung beraten werden muss. Würde dies, wie von Herrn de Maiziere einmal angeführt, die Bevölkerung verunsichern oder ist die Praxis der nichtöffentlichen Sitzung vielmehr ein Mittel, die Geschicke der Gemeinde nach Gusto zu lenken? Unserer Erkenntnis nach sollte die nichtöffentliche Sitzung normalerweise eher die Ausnahme sein und bedarf in jedem Einzelfall der Begründung.

    Herr Eckert wird nach Berlin ziehen, wie lange seine Verweildauer dort ist, wird der Wähler auch im Lichte seiner Aufklärungsarbeit zu entscheiden haben. Seine berichteten Abmahnaktionen mit Hilfe seines Vaters, des Rechtsanwalts Herrn Dr. Ralf Eckert, bei denen versucht wird, im Stile des von ihm mitgetragenen Maulkorberlasses für den Gemeinderat, kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen, dürften eher kontraproduktiv sein und zeugen von eher lustigem Demokratieverständnis.

    Welchen Einfluss er auf die bundespolitischen Geschicke, etwa die Verkehrsplanung und Ortsumgehungsstraßen, haben wird, darf abgewartet werden.

    Annette und Dr. Andreas Erb

  2. Ein paar Gedanken zur Entscheidung von Leon Eckert, sein Amt als 3. Bgm. von Eching und weitere lokale Ämter bald niederzulegen:

    Ich zitiere Leon Eckert: „Als Dritter Bürgermeister wurde ich gewählt, für die Gemeinde einzustehen, auch in schwierigen Zeiten.“ (s.o.).

    Stimmt, Herr Eckert: Ihr Job, die Folgen von Thalers Rauferei-Geschichte aufzuarbeiten (in Vertreteung der 2. Bgmin., Stefanie Malenke), ist sicherlich nicht ganz trivial. Thalers Möchtegern-Hilfssheriff-Aktion am 01.08.18 hat die Gemeinde Eching lt. SZ-Bericht (vom 22.12.21) immerhin ca. 72.400 € gekostet.

    Ich darf daran erinnern, dass der Gemeinderat mit geschlossener Mehrheit von SPD, B.90/Die Grünen, BfE und EM (auf Basis einer Stellungnahme der für die Gemeinde Eching seit Langem tätigen Anwaltskanzlei) in mehreren Gemeinderatssitzungen für die komplette Kostenübernahme votiert hatte, obwohl vom Fraktionsvorsitzenden der CSU, Georg Bartl, mehrfach angemahnt wurde, das Landshuter Gerichtsurteil als weitere Entscheidungsgrundlage abzuwarten, bevor pro/kontro Kostenübernahme abgestimmt wird (bei Bartls letzter Intervention am 29.09.20 lag das Landshuter Urteil längst vor und Bartl verwies nach meinem Kenntnisstand sogar auf das Aktenzeichen des Landshuter Urteils).

    Dennoch setzte sich die „bunte“ Koalition, der Eckert angehört, darüber hinweg und erteilte Bgm. Thaler erneut einen Persilschein zur Kostendeckung. Hätten die „Bunten“ sich nicht bis (zumindest) Ende September 2020 in Wagenburg-Manier schützend vor Sebastian Thaler gestellt, sondern hätten die Bedenken von Herrn Bartl ernst genommen und wären seinem Rat gefolgt, wäre es überhaupt nicht zu der exorbitanten Summe von 72.400 € (wahrscheinlich hauptsächlich Anwaltskosten) gekommen.

    Spätestens nach Bekanntwerden des Gerichtsurteils (dieses urteilte, dass Thaler als Privatperson und nicht, wie von ihm behauptet, als Bürgermeister gehandelt und dessen PKW ohne rechtliche Grundlage beschädigt hatte) hätte der Gemeinderat m. E. seine ursprüngliche mehrheitliche Entscheidung revidieren müssen und Thaler zur Rückerstattung der Kosten auffordern müssen. Dieser Schritt scheint sich (leider) erst jetzt abzuzeichnen (siehe https://echinger-zeitung.de/2022/01/10/gemeinde-will-prozesskosten-zurueck/).

    Da ist es nur folgerichtig, dass Herr Eckert jetzt alles unternimmt, um u. A. seine Fehlentscheidungen, die den Echinger Steuerzahler eine Menge Geld – vermeidbar – gekostet haben, zu kompensieren.

    Die Suppe, die Eckert (mit-)verbrockt hat, soll er bitte auch selber auslöffeln und sich danach auf seine Arbeit als Bundestagsabgeordneter voll konzentrieren, indem er sein Amt als 3. Bgm. von Eching bald niederlegt.

    Wie heißt´s so schön: Man kann nicht zwei Herren dienen.

    Bleibt die Hoffnung, dass die „Bunten“ aus dieser Geschichte gelernt haben und den Gemeinderat als Kollegialorgan, bei dem das Parteibuch nebensächlich ist, begreifen.

  3. Lieber Herr Eckert,

    das finde ich sehr lobenswert, dass Sie den Aufklärungsprozess noch begleiten.

    Ich finde es eine schwere Aufgabe, die Sie da haben. Respekt, nicht leicht für einen sehr jungen Menschen wie Sie.

    Ich möchte die Chance nützen und Sie als Bundestagsabgeordneten noch etwas für mich sehr wichtiges fragen. Auf welcher gesetzlichen Grundlage beruht eigentlich das Echinger Modell?

    Hier § 58 Baugesetz:
    „§ 58 Verteilung nach Flächen

    (1) Geht die Umlegungsstelle von dem Verhältnis der Flächen aus, hat sie von den eingeworfenen Grundstücken unter Anrechnung des Flächenabzugs nach § 55 Absatz 2 einen Flächenbeitrag in einem solchen Umfang abzuziehen, dass die Vorteile ausgeglichen werden, die durch die Umlegung erwachsen; dabei bleiben in den Fällen des § 57 Satz 4 Halbsatz 2 die Vorteile insoweit unberücksichtigt. Der Flächenbeitrag darf in Gebieten, die erstmalig erschlossen werden, nur bis zu 30 vom Hundert, in anderen Gebieten nur bis zu 10 vom Hundert der eingeworfenen Fläche betragen. Die Umlegungsstelle kann statt eines Flächenbeitrags ganz oder teilweise einen entsprechenden Geldbeitrag erheben. Soweit der Umlegungsvorteil den Flächenbeitrag nach Satz 1 übersteigt, ist der Vorteil in Geld auszugleichen.
    (2) Kann das neue Grundstück nicht in gleicher oder gleichwertiger Lage zugeteilt werden, so sind dadurch begründete Wertunterschiede in Fläche oder Geld auszugleichen.
    (3) Für die Bemessung von Geldbeiträgen und Ausgleichsleistungen sind die Wertverhältnisse im Zeitpunkt des Umlegungsbeschlusses maßgebend.“

    Für mich passt das Echinger Modell und der § 58 Baugesetz nicht zusammen. Wenn Sie mir das verständlich machen könnten, wäre ich Ihnen sehr dankbar.

    Georg Fütterer

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