Die Gemeinde beauftragt nun eigene Anwälte mit der Rückforderung der Prozesskosten für eine Auseinandersetzung von Bürgermeister Sebastian Thaler am Echinger See. Die Versicherung der Gemeinde habe eine Deckungszusage für ein derartiges Verfahren geleistet, berichtete Dritter Bürgermeister Leon Eckert am Montag morgen.
Eckert ist seit Weihnachten mit der Verfolgung der Untersuchungen betraut, in denen der Gemeinderat gegen den eigenen Bürgermeister ermittelt, nachdem die vom Gemeinderat beauftragte Zweite Bürgermeisterin Stefanie Malenke im Krankenstand ist.
Um maximale Transparenz zu demonstrieren, informierte Eckert gleich am ersten Tag nach den Ferien über den Stand der Ermittlungen. Erreicht habe er wegen der Feiertage und Ferien noch nichts; Berichte werde er im Gemeinderat am 25. Januar ablegen.
Bei der Rechtsaufsicht im Landratsamt habe er „eine Neubewertung“ angefragt, um dann auch öffentlich über die Sachverhalte informieren zu können. Die Summe der Prozesskosten war zuletzt nur nichtöffentlich genannt worden, was massive Kritik nach sich gezogen hatte. Dies sei eine ausdrückliche Vorschrift der Rechtsaufsicht gewesen, betonte Eckert.
Verfahrens- und Prozesskosten plus Schadenssumme im Rechtsstreit des Bürgermeisters um einen Vorfall am Echinger See 2018 sollen sich auf rund 72.000 Euro summieren. Eckert wiederholte seine Einschätzung, die Gemeinde sei bei der Übernahme dieser Kosten „von unseren Anwälten falsch beraten worden“.
Mit der Deckungszusage durch die Versicherung werde man nun die ausgelegten Kosten „von den Anwälten zurückfordern und eventuell auch vom Bürgermeister“. Als Gemeinderat hat Eckert die Kanzlei bereits angezeigt, nun soll eine Rückforderung namens der Gemeinde erfolgen.
In einem weiteren Beschluss hatte der Gemeinderat gefordert, die Umstände der Vergabe mehrerer Aufträge der Gemeinde an den Schwager des Bürgermeisters offenzulegen. Dieser für die Dezember-Sitzung erteilte Auftrag sei von der Gemeindeverwaltung nicht umgesetzt worden. Er habe sich danach darum bemüht, sagte Eckert, habe aber wegen Feiertagsurlaubs der betreffenden Mitarbeiter noch nichts erreicht.
Alles rennet, rettet, flüchtet oder „Vom Davonschwimmen der Felle“
„Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube“, schrieb Johann Wolfgang von Goethe in „Faust, Tragödie erster Teil“.
Es ist endlich Zeit, auch in die „Echinger Tragödie“ Licht und vor allem Recht und Wiedergutmachung zu bringen. Gerne wollen wir Herrn Eckert glauben, dass er nun wirklich, wenn auch vermeidbar viel zu spät, in den Prozess der Aufklärung eintritt. Er hat wohl begriffen, dass weitere Vertuschungsversuche angesichts der zahlreichen Wichtigtuer, Schreibwerkstätten und besorgten Bürger nutzlos sind und das Pferd, was er und andere über Jahre geritten haben, mausetot ist. Weiteres Reiten eines Pferdekadavers würde, wenn nicht schon geschehen, sein eigenes politisches Ansehen schädigen und die politische Karriere in Berlin könnte dann durchaus kurz sein.
Flucht nach vorn ist daher die Devise, welcher er nunmehr nachzugehen scheint. Wir wünschen ihm dabei durchaus Glück, merken aber an, dass zur Aufklärungen der Causa Thaler selbstverständlich auch die Wiedergutmachung des Schadens in der Immobilienaffäre gehört, durch welche der Gemeinde ein mittlerer sechsstelliger Betrag entzogen wurde. Entgegen der Vorstellungen von Herrn Thaler und Teilen der „Bunten“ ist dieser schäbige Vorgang keineswegs eine „Privatsache“.
Die Belastung der Gemeinderechtsschutzversicherung mit den Kosten der Rauferei am Baggersee ist angesichts des Gerichtsurteils und dem Faktum, dass sich dieser Vorfall nicht auf direktem Nachhauseweg zugetragen hat, nicht gerechtfertigt, ein Versuch, dies zu tun, unter Umständen sogar strafbar.
Die Kostenübernahme des Schadens am Fahrzeug des Prozessgegners durch die Gemeinde ist schlichtweg ein Ding der Unmöglichkeit, selbst wenn ein Porsche Cayenne SUV optimal in das Feindbild mancher Leute passt.
Annette und Dr. Andreas Erb