Lesermail zum Artikel „MdB Eckert gibt Mandate in Eching ab“

Ein paar Gedanken zur Entscheidung von Leon Eckert, sein Amt als 3. Bgm. von Eching und weitere lokale Ämter bald niederzulegen:

Ich zitiere Leon Eckert: „Als Dritter Bürgermeister wurde ich gewählt, für die Gemeinde einzustehen, auch in schwierigen Zeiten.“ (s.o.).

Stimmt, Herr Eckert: Ihr Job, die Folgen von Thalers Rauferei-Geschichte aufzuarbeiten (in Vertretung der 2. Bgmin., Stefanie Malenke), ist sicherlich nicht ganz trivial. Thalers Möchtegern-Hilfssheriff-Aktion am 01.08.18 hat die Gemeinde Eching lt. SZ-Bericht (vom 22.12.21) immerhin ca. 72.400 € gekostet.

Ich darf daran erinnern, dass der Gemeinderat mit geschlossener Mehrheit von SPD, B.90/Die Grünen, BfE und EM (auf Basis einer Stellungnahme der für die Gemeinde Eching seit Langem tätigen Anwaltskanzlei) in mehreren Gemeinderatssitzungen für die komplette Kostenübernahme votiert hatte, obwohl vom Fraktionsvorsitzenden der CSU, Georg Bartl, mehrfach angemahnt wurde, das Landshuter Gerichtsurteil als weitere Entscheidungsgrundlage abzuwarten, bevor pro/kontro Kostenübernahme abgestimmt wird (bei Bartls letzter Intervention am 29.09.20 lag das Landshuter Urteil längst vor und Bartl verwies nach meinem Kenntnisstand sogar auf das Aktenzeichen des Landshuter Urteils).

Dennoch setzte sich die „bunte“ Koalition, der Eckert angehört, darüber hinweg und erteilte Bgm. Thaler erneut einen Persilschein zur Kostendeckung. Hätten die „Bunten“ sich nicht bis (zumindest) Ende September 2020 in Wagenburg-Manier schützend vor Sebastian Thaler gestellt, sondern hätten die Bedenken von Herrn Bartl ernst genommen und wären seinem Rat gefolgt, wäre es überhaupt nicht zu der exorbitanten Summe von 72.400 € (wahrscheinlich hauptsächlich Anwaltskosten) gekommen.

Spätestens nach Bekanntwerden des Gerichtsurteils (dieses urteilte, dass Thaler als Privatperson und nicht, wie von ihm behauptet, als Bürgermeister gehandelt und den PKW eines Autofahrers ohne rechtliche Grundlage beschädigt hatte) hätte der Gemeinderat m. E. seine ursprüngliche mehrheitliche Entscheidung revidieren müssen und Thaler zur Rückerstattung der Kosten auffordern müssen. Dieser Schritt scheint sich (leider) erst jetzt abzuzeichnen (siehe Bericht).

Da ist es nur folgerichtig, dass Herr Eckert jetzt alles unternimmt, um u. A. seine Fehlentscheidungen, die den Echinger Steuerzahler eine Menge Geld – vermeidbar – gekostet haben, zu kompensieren.

Die Suppe, die Eckert (mit-)verbrockt hat, soll er bitte auch selber auslöffeln und sich danach auf seine Arbeit als Bundestagsabgeordneter voll konzentrieren, indem er sein Amt als 3. Bgm. von Eching bald niederlegt.

Wie heißt´s so schön: Man kann nicht zwei Herren dienen.

Bleibt die Hoffnung, dass die „Bunten“ aus dieser Geschichte gelernt haben und den Gemeinderat als Kollegialorgan, bei dem das Parteibuch nebensächlich ist, begreifen.

Guido Langenstück

Ein Lesermail

  1. Nachdem ich heute dem Münchner Merkur entnommen habe, dass Herr Leon Eckert keine weiteren Aufgaben, außer die von ihm drei genannten, mehr übernehmen wird, stelle ich jetzt meine nicht beantwortete Frage Ihnen: Dem Echinger Bürger, dem Gemeinderat, der Gemeindeverwaltung und Ihnen, Herr Thaler, als Erster Bürgermeister von Eching.

    Auf welcher rechtlichen Grundlage erwirbt die Gemeinde Eching Land für das Echinger Modell?

    Um Bauland ausweisen zu können, benötigt die Gemeinde Land, dieses wird dann in Bauland umgewandelt. Der §58 Baugesetz regelt das. „Der Flächenbeitrag darf in Gebieten, die erstmalig erschlossen werden, nur bis zu 30 vom Hundert, in anderen Gebieten nur bis zu 10 vom Hundert der eingeworfenen Fläche betragen.“

    Ich kenne keinen Paragraphen im Baugesetz, der diesen Satz aushebelt. Ich bin aber auch kein Bürgermeister, kein Gemeinderat und auch kein Beamter der Gemeindeverwaltung für dieses Fachgebiet. Kann es sein, dass es gar keine rechtliche Grundlage dafür gibt und sich deshalb niemand der Frage stellen will?

    Im Echinger Modell wird immer nur über die Vergabe von Baugrund und Wohnungen gesprochen an Bürger, die sich das nicht mehr leisten können. Aber wie kommt denn die Gemeinde Eching überhaupt zu Grund und welche rechtliche Grundlage liegt dahinter?

    Warum ist denn der Bodenrichtwert in der Gemeinde Eching so hoch? Warum gibt es denn so wenig Angebote für Familien und Einheimische? Darauf erwarte ich rechtssichere Antworten, wie sind die Regeln?

    Oder gibt es überhaupt Regeln? Oder gibt es in Eching ausschließlich Grundstückspekulanten, die es sonst nirgends gibt? Sind die Grundstückseigentümer in Eching ganz besonders eigen und es hat mit der Gemeindeverwaltung gar nichts zu tun?

    Aaaa, jetzt weiß ichs… Es ist ein Geheimnis!

    Aber warum gibt es dann das Baurecht und den §58?

    Ich fordere Sie hiermit auf, bringen Sie Licht ins Dunkel. Irgendwas ist anders in der Gemeindeverwaltung Eching, wie in anderen Gemeinden der Nachbarschaft. Vielleicht erraten wir das noch, mal schaun.

    Danke

Lesermail verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert