Eigene Satzung als Vorbild

Wenn sich die Gemeinde an ihre eigene Stellplatzsatzung halten müsste… Nach der Erweiterung des Regelwerks um die Verpflichtung auf die Bereitstellung von Fahrradabstellplätzen hat das Gemeindebauamt mal die eigenen Liegenschaften daraufhin abgeklopft.

Überwiegend könne die eigene Satzung erfüllt werden, hieß es danach. Abweichungen wären ohnehin nur theoretischer Natur, da alle bestehenden Objekte die Satzung nicht nachträglich erfüllen müssen. Bestandschutz gilt für die Gemeinde genauso gilt wie für private Immobilien-Eigentümer.

Grob daneben liegt das Rathaus allerdings bei den Schulen. Nach der eigenen Satzung müssten an der Grund- und Mittelschule Danziger Straße 259 Fahrradplätze zur Verfügung stehen, davon fehlen 89. An der Grundschule Nelkenstraßen fehlen von 87 nötigen Radlständern rund 70.

Hier beschäftigt das Rathaus vorrangig die Sinnhaftigkeit der eigenen Satzung. Abgesehen davon, dass außer der öffentlichen Hand nur sehr selten jemand Schulen in Eching baut und ein Regelungsbedarf daher eher überflüssig ist, wurde die Anforderung als weit zu hoch bewertet. Erst- und Zweitklässler könnten keinesfalls mit dem gleichen Stellplatzschlüssel angesetzt werden wie 15jährige Mittelschüler.

Mit den Schulleitern soll nun besprochen werden, ob im realen Alltag tatsächlich Radlständer fehlen und dann eher nach deren Eindrücken nachgerüstet als nach dem Satzungspapier.

Ohne Umschweife als Makel angesehen wird allerdings im Rathaus eine andere Diskrepanz: Für das Bürgerhaus wären laut Satzung 61 Radlstellplätze nötig – und davon fehlen 51. Hier wolle man unverzüglich tätig werden, um dem Geist der Vorschrift Genüge zu tun.

2 Lesermails

  1. An der Nelkenschule braucht es keine weiteren Radständer, da den Kindern, die noch nicht den „Fahrradführerschein“ gemacht haben (Klasse 1-3) verboten wird, mit dem Fahrrad in die Schule zu fahren. Und wenn sie es doch machen sollten, dürfen sie ihre Räder nicht auf dem Schulgelände abstellen.

    Also für 2 4. Klassen mit ca. 40 bis 50 Schülern ist das doch dann vollkommen ausreichend.

  2. 61 Radlstellplätze rund um´s Bürgerhaus?
    😂 😂 😂

    Offensichtlich hat die Gemeinde Eching Geld wie Heu, wenn 61 Radlständer – selbstverständlich satzungskonform – dort bald installiert werden. Oder werden auf dem Kopfsteinpflaster rund um´s Bürgerhaus 61 Radl-Symbole aufgemalt, damit jede(r) Bürgerhaus-Besucher(in) weiß, wo man sein (ihr) Radl satzungskonform abstellen darf?

    Schilda lässt grüßen!

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