Abmahnungen gegen Lesermails

Im erhitzten Umfeld der Gerüchteküche um Bürgermeister Sebastian Thaler ist mittlerweile auch die Debatte schon riskant. Dritter Bürgermeister und Bundestagsabgeordneter Leon Eckert ist mit Abmahnungen gegen Lesermails vorgegangen, unter anderem auch auf der echinger-zeitung.de.

Eckert ist darin selbst Gegenstand von Attacken geworden, von denen er einige nun durch seinen Vater Ralf als Rechtsanwalt abmahnen hat lassen. Zuvor hatte der Grüne Bundestagsabgeordnete sich noch mit keiner Wortmeldung an der öffentlichen Debatte um die Anschuldigungen gegen Thaler beteiligt.

Eckert sagte auf Anfrage, Mandatsträger könnten in ihren Ämtern kommunizieren. Das tue er, indem er zu seinen Untersuchungsschritten in der Sache Thaler immer offen und ausführlich öffentlich informiere.

In Forendebatten einzugreifen, sehe er aber nicht als seine Aufgabe, da er dies als Medium verstehe „für diejenigen, die sonst nicht in der Öffentlichkeit stehen und Sachverhalte kommentieren möchten“.

Abmahnungen seien ein legitimes Mittel, „gegen offensichtliche Unwahrheiten vorzugehen“. Unwahrheiten müsse sich niemand gefallen lassen „und dafür sind diese Instrumente auch da“.

Unter anderem geriet zur Kontroverse, dass in einem Lesermail behauptet worden war, auch gegen Eckert selbst werde staatsanwaltschaftlich ermittelt. Ihm habe die Staatsanwaltschaft bestätigt, dass gegen ihn nichts vorliege, betont Eckert.

Im Streit um die Abmahnung wurde allerdings ein entsprechendes Aktenzeichen präsentiert. Es handle sich um eine Anzeige eines Privatmannes aus Eching gegen Eckert vor wegen Verletzung seiner Amtspflichten als Gemeinderat und Dritter Bürgermeister. Ein Strafttatbestand „Verletzung der Ampftspflicht“ existiert im deutschen Recht jedoch nicht.

Ein Lesermail

  1. In meinem Verständnis ist dies nur ein Ablenkungsmanöver. Es wird der Versuch unternommen, den Lesermails einen Maulkorb zu verpassen.

    Wir leben in einem Rechtsstaat und Aufklärung ist für mich Pflicht und so muss es auch ein Gemeinderat tun. Die Gemeinderäte sind ganz besonders in der Pflicht, dies ist ihre oberste Verpflichtung.
    Darauf wurde auch der Amtseid abgelegt.

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