Jetzt muss ich doch einmal meine lange Zurückhaltung durchbrechen. Richtig, Herr Gerber, ich stimme Ihnen in der Aussage der Sätze 3 bis 5 ohne Einschränkung zu.
Aber zu dieser Verpflichtung gehört auch, in jeder Situation der unter Eid geleisteten Verschwiegenheitspflicht nachzukommen und nicht aus eigener Machtfülle zu entscheiden, wann ein Durchstich in die Öffentlichkeit aus persönlicher Sichtweise angebracht scheint. Da sich zahlreiche Leserbriefschreiber ja so gut in der Juristerei auskennen, darf wohl auch nicht unbekannt sein, dass man dabei ganz allgemein von Rechtsbeugung spricht.
„…ein anderer Amtsträger…, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft“ – (StGB, § 339).
Dieser Verpflichtung bin ich – auch wenn es mir zeitweise nicht angebracht schien – 24 Jahre treu geblieben und erwarte dies ohne Wenn und Aber von jedem anderen Amtsträger, hier Vertreter im Gemeinderat, gleichermaßen.
Übrigens ist das Phänomen der Untreue, denn das ist es gleichwohl, nicht neu im Echinger Gemeinderat. War es doch unser langjähriger Bürgermeister Josef Riemensberger, der vor mehr als 10 Jahren entschied, sowohl die Erläuterungen als auch die Protokolle der nichtöffentlichen Sitzungen aufgrund mehrmals in die Öffentlichkeit gelangter Interna nicht mehr in die Hände der Gemeinderäte zu geben. Erläuterungen wurden erst in der Sitzung zur Einsicht verteilt (erschwerte die Arbeit der Gre erheblich) und Protokolle konnten nur im Rathaus eingesehen werden. Eine Maßnahme, die dem Gremium schon damals ein Armutszeugnis ausstellte.
Dr. Sybille Schmidtchen
Sehr geehrte Frau Dr. Schmidtchen,
Sie haben Recht: Die Gemeinderät*innen sind qua Amtseid (Treueeid) zur Verschwiegenheit über nicht-öffentliche Inhalte der Gemeinderatssitzungen verpflichtet. Ich hatte dies in meiner Lesermail vom 20.01.21 (https://echinger-zeitung.de/2022/01/20/lesermail-zum-artikel-vertrauen-schwer-gestoert-2/) bereits betont.
Aber wer sagt denn und kann beweisen, dass die in der SZ am 22.12.21 veröffentliche Gesamtsumme (ca. 72.400 €) für Thalers Rauferei am Echinger See überhaupt von einem Gemeinderatsmitglied an den SZ-Autor namens Vinzenz Neumaier durchgestochen wurde? Natürlich liegt der Verdacht nahe, dass dem so war: Die GR-Sitzung, in der im nicht-öffentlichen Teil diese Summe wohl genannt wurde (21.12.21) und das Datum der Veröffentlichung in der SZ (Regionalteil Freising) lassen einen Zusammenhang vermuten, aber genau wissen wird es nur der- oder diejenige, der/die die Info an Herrn Neumaier weitergab (und natürlich auch Herr Neumaier).
Es kann ja auch sein, dass Herr Neumaier seine Infos aus ganz anderer Quelle als von einem Gemeinderatsmitglied erhielt. Wer das möglicherweise war, darüber will ich nicht spekulieren.
Wie dem auch sei: Jetzt weiß die Echinger Bürgerschaft, wie teuer Thalers Möchtegern-Hilfssheriff-Aktion am 01.08.18 für die Gemeinde (besser: für den Echinger Steuerzahler) war.
Bleibt die abschließende Frage, warum Herr Thaler den durch ihn – lt. Gerichtsurteil zumindest grob fahrlässig und als Privatperson – verursachten Schaden an einem PKW (SUV) nicht direkt aus eigener Tasche an den von ihm geschädigten Autofahrer bezahlt hat (hätte der Gemeinde viel Geld und so macher(m) Gemeinderät*in sicherlich viel Nervenflattern erspart).
Zur Erinnerung: Der Sachschaden am PKW betrug lt. Landshuter Gerichtsurteil zwischen 4 und 5 k€ und daraus wurden dank „hervorragender“ juristischer Beratung und Prozessierereien über 72.000 € (und an Thalers Poloshirt mit TUM-Logo 50 €).
Irrwitzig, nicht wahr, s.g. Frau Dr. Schmidtchen?
Mit freundlichen Grüßen
Guido Langenstück