Die Staatsanwaltschaft Landshut hat die Ermittlungen gegen Bürgermeister Sebastian Thaler und seine Ehefrau Marlen wegen der Anzeige auf Wucher bei einem privaten Wohnungskauf eingestellt. Thaler sieht die Angelegenheit damit als erledigt. In einer ersten Stellungnahme seit Beginn zweier staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen gegen ihn spricht er von „politischen Hetzkampagnen“.
Das Ehepaar Thaler hatte 2020 eine Wohnung von einem damals 91jährigen Hochbetagten zu einem Preis weit unter Marktwert erworben. Zum Nachweis eines strafrechtlich relevanten Wuchers hätten allerdings belegt werden müssen, dass der mittlerweile verstorbene Verkäufer den Wert der Wohnung nicht gekannt hätte oder ihm fehlerhafte Informationen vorgegaukelt worden wären.
Das aber war nach dem Tod des Mannes nicht mehr zu klären. Die Staatsanwaltschaft hat offenbar mehrere Zeugen dazu befragt und unterschiedliche Einschätzungen von dessen Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Verkaufs erhalten. Die Justiz könne ein strafrechtliches Vergehen daher „nicht mehr abschließend eruieren“, heißt es im Einstellungsbescheid.
„Es ist sehr belastend und gleichzeitig nicht nachvollziehbar, dass die Aufarbeitung eines solchen Vorwurfs im Zusammenhang mit einem notariell beurkundeten Kaufvertrag mehr als ein Jahr Zeit in Anspruch nimmt“, sagt Thaler nun in seiner Stellungnahme.
Da die Anzeige „aus dem politischen Milieu“ gestellt worden sei, lasse das „eine klare Motivation erkennen“. Er vertraue aber „den Bürgerinnen und Bürgern unserer Gemeinde, dass Sie sich eine objektive Meinung der Vorgänge bilden und sich nicht von politischen Hetzkampagnen verunsichern lassen“. Seine Arbeit möge „nicht auf Basis von Gerüchten und Spekulationen“ bewertet werden.
Zu Umständen des Kaufs jenseits der strafrechtlichen Frage will er sich weiter nicht äußern. So wurde der Verkauf bei einem Notar in Neuburg beurkundet. Im Kaufvertrag ist ein expliziter Sperrvermerk, das Geschäft erst Ende März 2020 zu veröffentlichen. Mitte März 2020 waren Kommunalwahlen, bei denen Thaler zur Wahl stand.
Dazu äußere er sich nicht, sagte der Bürgermeister auf Nachfrage, da dies „nichts mit dem Vorwurf des Wuchers zu tun haben“. Die Staatsanwaltschaft habe „alle möglichen Unregelmäßigkeiten untersucht und absolut keinen Anhaltspunkt für einen Gesetzesverstoß gesehen, sonst hätte sie Anklage erhoben“.
Es sei wohl „kein Immobiliengeschäft der letzten Jahre in unserer Region so ausführlich juristisch geprüft“ worden. Das solle „nun wirklich genügen“.
Zum geringen Kaufpreis weit unter Marktwert schreibt er nur allgemein, dass seine Ehefrau und er „mit dem Verkäufer seit Jahren gut bekannt waren und eine vertraute Beziehung pflegten“. Diese „vertraute persönliche Beziehung“ sei so weit gegangen, dass der „ehrenwerte Herr L.“ nach dem Kauf der Wohnung Thaler „eine Kopie seines Testaments anvertraut“ habe, in dem verfügt gewesen sei, dass die Gemeinde sein Erbe erhalten solle.
Im Laufe der Ermittlungen habe er auf Anraten seines Anwalts geschwiegen. Und „Spekulationen und Gerüchte in Presse und Leserbriefen kommentiere ich generell nicht, sondern investiere meine Energie in die Entwicklung unserer Gemeinde“, schreibt er in seiner Stellungnahme.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt weiterhin im Zusammenhang mit Verfahrenskosten um eine Auseinandersetzung des Bürgermeisters am Echinger See wegen Untreue gegen Thaler. In seiner Stellungnahme zur Einstellung des Verfahrens wegen Wucher merkt Thaler auch an, „dass ich außer meinem Gehalt und der Erstattung von Auslagen wie Reisekosten von der Gemeinde Eching noch nie eine finanzielle Leistung erhalten habe“.
Interessiert und fassungslos habe ich heute einen Artikel der „Süddeutschen Zeitung“ gelesen, in welchem berichtet wird, dass Herr Thaler sich im Sommer 2021 in einem Schreiben an mehrere Dietersheimer Grundstückseigentümer gewandt hat und sein Interesse am Kauf derer Grundstücke am Ortsrand (!) bekundet hat, um ein Baugrundstück für sich und seine Familie zu erwerben. Er würde auch ein Wertgutachten auf seine Kosten erstellen lassen.
Dass die Grundstücke am Ortsrand liegen, ist bereits ein erstes Indiz, dass es sich dabei nicht um Bauland handelt. Zudem stellt sich die Frage, warum für ein Baugrundstück ein Wertgutachten erstellt werden sollte, wenn es hierfür doch Marktwerte aus Immobilienportalen sowie den offiziellen Bodenrichtwert gibt.
Es drängt sich also der Verdacht auf, dass es sich bei den Grundstücken nicht um Bauland handelt und unser Bürgermeister hieraus mit seiner breiten bunten Unterstützerfraktion schnell eine Baulandausweisung vorgenommen hätte, um sich möglicherweise wieder einmal einen finanziellen Vorteil zu verschaffen.
In diesem Kontext muss auch berücksichtigt werden, dass in dem gleichen Zeitraum Baugrundstücke in Dietersheim verkauft wurden. Warum hat er also nicht hier zugeschlagen? War ihm der Preis für Bauland zu teuer und wollte er durch den Kauf von „Nicht-Bauland“ und die daran anschließende Baulandausweisung sich einen finanziellen Vorteil gegenüber denen verschaffen, die nicht in der Machtposition sind, die Umwidmung zu Bauland vorzunehmen?
Wurde nicht in dem Interview bezüglich des Wohnungskaufs von Herrn Thaler erwähnt, dass er die Wohnung zum Eigennutz für sich und seine Familie gekauft hat? Warum will er ein Jahr später ein Grundstück für seine Familie erwerben? Wurden hier dem Wähler mal wieder falsche Tatsachen vorgetäuscht? Ungereimtheiten über Ungereimtheiten.
Dieser Sachverhalt ist ein Nackenschlag für Grundstückssuchende. Von der moralischen Komponente brauchen wir gar nicht reden. Es drängt sich die Frage auf, mit wem es sich unser Bürgermeister mittlerweile noch nicht verscherzt hat…
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Zeil
So schnell sollte sich die Gemeinde Eching, bzw. der Gemeinderat nicht geschlagen geben.
Meiner Meinung nach verstößt das Immobiliengeschäft gegen die guten Sitten. Der Gemeinderat sollte daher:
1. Den Bürgermeister, bzw. das Ehepaar Thaler freundlich auffordern, das Immobiliengeschäft wieder rückabzuwickeln. Mit der Folge, dass die Gemeinde die Wohnung, wie im Testament erklärt, erben kann. Selbstverständlich müssen die geleisteten 300.000 Euro des Ehepaar Thaler erstattet werden.
Oder aber,
2. der Gemeinderat beauftragt einen Fachanwalt mit der Vertretung der Interessen der Gemeinde Eching, mit dem Ziel, über ein Zivilgericht das Immobiliengeschäft des Bürgermeister und seiner Ehefrau für nichtig erklären zu lassen. Hier käme § 138 BGB in Betracht. Der Kaufpreis liegt doch sehr deutlich unter dem Marktwert.
Ich bin mir sicher, dass 1. Bürgermeister Thaler in seiner Funktion als erster Diener (!) der Gemeinde großzügig ist und die Erbschaft zu 100 % dem Gemeinwohl zukommen lässt.
Echinger Gemeindepolitik – Quo vadis?
Glücklicherweise kam es zu keiner Anklage gegen unseren 1. Bürgermeister in der Wucher-Affäre. Nun dürfen er und seine Ehefrau die Immobilie, die sie kurz vor dem Ableben ihres sehr guten, langjährigen Freundes diesem zu einem Preis weit unter dem Marktwert abgekauft haben, behalten. Man kann hier durchaus eine Kompensation des in Augen unseres Bürgermeisters zu niedrig angesehenen Gehalts sprechen. Doch für die Moral und die Ethik ist diese Affäre ein Nackenschlag.
Dadurch, dass unser Bürgermeister und dessen Ehefrau die Immobilie aus der Erbmasse, für welche die Gemeinde Eching als Begünstigte bedacht war, weit unter dem Marktwert herausgekauft hat, wurde die Gemeinde um mehrere hunderttausend Euro Erbe hintergangen. Welche sinnvollen Investitionen hätten in unserer Gemeinde mit diesem Geld getätigt werden können?
Stattdessen wird in unserer Gemeinde, unter anderem durch unseren Bürgermeister, die Gemeinwohlökonomie groß beworben. Bürgerinnen und Bürger, die sich mit dem Sachverhalt interessiert auseinandersetzen und sich mit der Gemeindepolitik beschäftigen, erkennen hieran, dass sie für dumm verkauft werden.
Warum wurde durch unseren Bürgermeister angewiesen, dass die Grundbucheintragung der Immobilientransaktion erst nach der Kommunal-/Bürgermeisterwahl angezeigt werden sollte, wenn an dem Kauf (moralisch) nichts auszusetzen sei? Wäre dies vor der Wahl publik geworden, hätte das Wahlergebnis unseres Bürgermeisters und der bunten Unterstützer deutlich schlechter ausgesehen.
Wenn unser Bürgermeister und seine Ehefrau solch eine gute und langjährige Beziehung zu dem Verstorbenen gepflegt haben, warum ist das Grab des Verstorbenen in einem solch desolaten Zustand, wie auf den von Frau Heidler veröffentlichten Bildern? Hat man zum Verstorbenen nur wegen seines Vermögens eine so gute Beziehung gepflegt? Wenn man einen Verstorbenen im Herzen trägt und noch dazu solch einen hohen finanziellen Vorteil durch diesen erhalten hat, würde man sich liebevoll um sein Grab kümmern und einen Grabstein anschaffen.
Dies zeugt davon, dass dieser Sachverhalt moralisch und ethisch aufs Äußerste verwerflich ist. Nur weil es juristisch (wegen des Ablebens) zu keiner Anklage kommt, wird sich aufgrund der moralischen Verwerflichkeit nichts in der Meinung der Bürgerinnen und Bürger ändern.
Da sich unser Bürgermeister strategisch zu der moralischen Komponente nicht äußert, würde sehr, sehr viele Echinger die Haltung der bunten Unterstützer zu dieser Causa interessieren. Da dieses Verfahren nun abgeschlossen ist, können sich die Unterstützer ja äußern. Viele Menschen, auch mich als ehemalige SPD-Wählerin, würde interessieren, wie dieses Verhalten mit dem Begriff „sozialdemokratisch“ vereinbar ist?
Nach Aussage unseres Bürgermeisters wolle er sich nicht am Echinger Modell bewerben und keine Vergünstigungen durch die Gemeinde erhalten. Wer sich mit den Einkommensobergrenzen des Echinger Modells auseinandersetzt, kommt schnell zu dem Entschluss, dass man diese mit dem Gehalt des Bürgermeisters und mit einem Lehrergehalt nicht erfüllen kann. Verkauft wird es jedoch so, dass eine Bewerbung im Sinne des Gemeinwohls nicht stattfindet. Wieder einmal eine Täuschung der Echingerinnen und Echinger.
Wohin geht nun die Echinger Gemeindepolitik? Mit dieser Politik und diesen Affären in den Abgrund und das Verständnis und Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Gemeindepolitik schwindet immer mehr.
Heidi Schwab
Ethik, Moral und Anstand in Politik und Gesellschaft
Im Augenblick hat man eine große Auswahl an Dingen und Vorgängen, von denen man nicht recht weiß, über welche man sich am meisten empören soll. Der deutsche Herr Thomas Bach, Präsident des Internationalen Olympischen Komitees, macht sich mit einem diktatorischen Regime nach dem anderen gemein und sitzt mit Mördern am Tisch, ja lässt sogar noch eine Büste von sich in Peking aufstellen.
Ein ehemaliger sozialdemokratischer Bundeskanzler vertritt offen die Interessen eines anderen Diktators und gleichfalls Mörders. Der jetzige Bundeskanzler tut sich schwer, sich von dieser Haltung zu distanzieren, und seine Verteidigungsministerin sendet 5000 Helme in die Ukraine.
Der ehemalige Papst wusste all die Jahre nichts von Kindesmissbrauch durch katholische Geistliche, fährt fort im Leugnen und die Vertuschung feiert fröhliche Urstände – immerhin betet er ja jetzt angeblich für die Opfer jahrzehntelangen Missbrauchs. Ein Entzug der zahlreichen Ehrenbürgerschaften für den emeritierten Pontifex und der Abbau von Ratzingerdenkmälern wäre angebracht.
Der ehemalige bayerische Justizminister und andere CSU-Granden bereichern sich in kritischer nationaler Notlage durch ominöse Maskendeals millionenschwer und können das ergaunerte Geld sogar behalten.
Ebenfalls behalten darf das Ehepaar Thaler die Wohnung, welche man von Herrn Landmann zu äußerst günstigem Preis erworben und das Erbe der Gemeinde Eching damit erheblich geschmälert hat. Wie Herr Thaler in seiner Stellungnahme versichert, war man mit Herrn Landmann über Jahre eng vertraut, und vielleicht ist es ja deshalb zum Freundschaftspreis, ganz im Sinne der Gemeinwohlökonomie, gekommen.
Was so gar nicht zu einer jahrelangen Vertrautheit passt, ist allerdings der von Frau Heidler heute berichtete Zustand des Grabes von Herrn Landmann. Hier können wir nur, und das sowohl an die Gemeinde als auch an den Bürgermeister gerichtet, sagen: Schämen Sie sich! Pfui!
Es steht zu hoffen, dass die anderen noch anhängigen Ermittlungen gegen Herrn Thaler zur Anklage, Verurteilung und Amtsenthebung führen werden. Die von mancherlei Unterstützern von Herrn Thaler immer noch bewiesene Nibelungentreue zu dieser Person ist ebenso wenig verständlich wie das Festhalten an Herrn Bach, Schröder, Ratzinger oder Sauter.
Annette und Dr. Andreas Erb
Auch wenn der Wohnungskauf vom mittlerweile verstorbenen Herrn L. lt. Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft nicht justiziabel ist, so bleibt dennoch ein bitterer Beigeschmack hängen.
Nein, Herr Thaler, hier geht´s nicht um eine „politische Hetzkampagne“, sondern schlichtweg darum, dass es für einen 1. Bürgermeister nicht vorbildlich ist, wenn man eine Wohnung zum Schnäppchenpreis, deutlich unter Verkehrswert, aus einer Erbmasse herauskauft, wo der Erblasser testamentarisch verfügt hatte, dass sein Gesamterbe der Gemeinde (insbesondere dem ASZ) zugute kommen soll. (Das tut man nicht!)
Warum sonst haben Sie einen Sperrvermerk in der notariellen Beurkundung des Wohnungskaufs erwirkt, der beinhaltet, dass die Eintragung im Grundbuchamt erst nach der letzten Kommunalwahl zu erfolgen hat? Wenn alles so „sauber“ war, warum dann überhaupt der Sperrvermerk?
Und Sie irren weiter, Herr Thaler, wenn Sie behaupten, Zitat: „… dass ich außer meinem Gehalt und der Erstattung von Auslagen wie Reisekosten von der Gemeinde Eching noch nie eine finanzielle Leistung erhalten habe“. Zur Erinnerung: Die (lt. SZ-Bericht vom 22.12.21) 72.400 €, die die Gemeinde für Ihren privaten (!) Möchtegern-Hilfssheriff-Einsatz (lt. Gerichtsurteil zumindest grob fahrlässige Sachbeschädigung eines PKWs am 01.08.18 am Echinger See durch Sebastian Thaler) bezahlt hat, sind weder Bestandteil Ihres Gehalts noch handelt es sich um die Erstattung von Reisekosten. Oder etwa nicht, Herr Thaler?
Meine Empfehlung, Herr Thaler: Wenn Sie Spaß am Derblecken haben, bewerben Sie sich umgehend um einen Auftritt auf dem Nockherberg, aber verschonen Sie die Gemeinde bitte vor der weiteren Verbreitung von Unwahrheiten.