Am Rande: Wann ist ein Bürgermeister Bürgermeister?

Ganz wesentliche Debatten in den beiden Ermittlungsverfahren gegen Bürgermeister Sebastian Thaler drehen sich darum, ob Thaler bei der Auseindersetzung am Echinger See und seinem Wohnungskauf „als Bürgermeister“ gehandelt habe oder privat.

Kurioserweise gereicht ihm in beiden Fällen die jeweils unterschiedliche Sichtweise zum Vor- oder Nachteil; bei der Auseinandersetzung am See, so der regelmäßig erhobene Vorwurf, habe Thaler als Privatperson gehandelt, eine Unterstützung der Gemeinde für Verfahrenskosten sei also erschwindelt.

Bei seinem Wohnungskauf wiederum, den Thaler als strikte Privatsache ansieht, habe er Kenntnisse und Kontakte als Bürgermeister genutzt, um einen alten Mann zu übervorteilen, auch zum Nachteil der Gemeinde.

Triviales Urteil

Die kategorische Einschätzung in den digitalen Netzwerken und in den Lesermails auf der echinger-zeitung.de beruft sich auf die Feststellung des Landgerichts Landshuts in der Zivilverhandlung um den Streit am See, wonach Thaler hierbei „nicht in Ausübung eines öffentlichen Amtes gehandelt“ habe.

Diese rechtskräftige Würdigung durch das Gericht bezieht sich freilich ausschließlich auf den Umstand, dass Thaler insofern nicht als Bürgermeister handeln konnte, da der Gemeinde nicht die Ahndung des Befahrens gesperrter Feldwege obliegt.

Thaler hatte seinerzeit einen Kfz-Fahrer zur Rede gestellt, der auf einem gesperrten Feldweg am Echinger See unterwegs war. Das konnte er nicht als Bürgermeister tun, so das Gericht, da die Gemeinde „keine Befugnis zur Verfolgung des Verstoßes“ habe. Für eine derartige Ahndung von Amts wegen ist die Polizei zuständig.

Diese Würdigung freilich ist trivial. Denn einen Strafzettel ausstellen wollte Thaler auch nicht. Aber was hätte der Bürgermeister in den Augen all derer, die ihn jetzt für seine „Privathandlung“ zerreissen, damals tun sollen? Vom Rad steigen, den Weg freimachen und schweigen zu einer Situation, die im Rathaus und unter Betroffenen seit Jahren ein steter Quell des Ärgernisses ist?

Dass die Auseinandersetzung mit dem Autofahrer dann eskaliert ist und laut rechtskräftiger Sichtweise des Landgerichts Thaler daran die Hauptschuld trägt, ist kein Ruhmesblatt des Bürgermeisters und darf und kann auch weidlich kritisiert werden.

Aber dass er den widerrechtlich dort fahrenden Mann zur Rede gestellt hatte, muss in der Situation von einem Bürgermeister doch wohl im Gegenteil eher erwartet werden. Selbst für jemand der vielen Privatpersonen, die von den illegalen Feldwegnutzern genervt sind, und damit auch für einen „Privatmann“ Thaler wäre es ein ebenfalls begrüßenswerter Akt der Zivilcourage, mal einen Autofahrer dort anzumahnen.

Geheimhaltung unverständlich

Dass der Gemeinderat offenbar beschlossen hat, für seinen Bürgermeister im Zivilprozess die Verfahrenskosten zu tragen, sollte in diesem Lichte nicht als völlig realitätsfern gesehen werden. Umso mehr, als nach meinen Informationen der Beschluss vor dem Urteil aus Landshut gefasst worden war – und von einer deutlichen Mehrheit im Gemeinderat auch über die Unterstützergruppen des Bürgermeisters hinaus.

Der von den Hobbydetektiven in den virtuellen Beiträgen zitierte nichtöffentliche Beschluss nach dem Urteil des Landgerichts, der ausschließlich von SPD, Grünen, BfE und EM getragen worden sei, war wohl die Genehmigung für die Verfahrenskosten-Übernahme in der Berufung. Zu der ist es dann aber nie gekommen.

Neben der rein polit-philosophischen Sichtweise, wann ein Bürgermeister als solcher handelt und wann als Privatperson, hat die klare Ratsmehrheit über Parteigrenzen hinweg bei ihrem ersten Beschluss wohl auch eine dienstrechtliche Fürsorgepflicht für einen Mitarbeiter der Gemeinde gesehen.

Völlig unverständlich ist es, warum diese damaligen Entscheidungen als nichtöffentlich deklariert wurden und auch dann noch geheim gehalten wurden (und werden), als der Rattenschwanz an Konsequenzen längst gravierender wurde als das seinerzeitige Ereignis selbst.

In wohlmeinendster Einschätzung war es eine Riesendummheit des Bürgermeisters, diese Beschlüsse nicht zu veröffentlichen. Eher ist es einmal mehr die Arroganz der Macht, die nach Gutdünken Informationen herausgibt oder als Herrschaftswissen behält.

Razzia wozu?

Völlig unerklärlich bleibt aber weiterhin, was daran die Staatsanwaltschaft zu einem Spektakel im Razzia-Stil veranlasst haben könnte. Auch diese Behörde hält es weiter nicht für nötig, ihr Handeln dem Souverän dieses Staates wie der Gemeinde Eching – Ihnen, liebe Leser – zu erklären.

Wenn die Entscheidung des Gemeinderates rechtlich fehlerhaft war, dem Bürgermeister Verfahrenskosten zu erstatten, dann wäre dies ein so banaler Fehler, wie er wohl dutzende Male bei Überprüfungen korrigiert würde und wie er keine Staatsanwaltschaft rechtfertigen würde und definitiv keine Razzia.

Was also soll da noch dahinterstecken? Legt endlich die Karten auf den Tisch!

Ein privater Wohnungskauf?

Der Kauf einer Wohnung durch Marlen und Sebastian Thaler ist rechtlich wohl unstrittig eine Privatsache. Weder hat Thaler hier für die Gemeinde gehandelt noch hat er mit der Gemeinde zu tun gehabt.

Und zu welchem Preis ein freier Mensch, zwar hochbetagt, aber geschäftsfähig und in keinem Betreuungsverhältnis stehend, einem anderen freien Menschen aus freien Stücken eine Immobilie verkauft, ist doch wohl auch Privatsache, sofern keine illegalen Steuertricks damit verbunden sind.

Auch hier also die drängende Frage an die Staatsanwaltschaft, wo hier der Tatbestand des „Wuchers“ gedanklich angesetzt werden könnte?

Ist es denn gänzlich undenkbar, dass das Ehepaar Thaler mit dem Erblasser aufrichtig auf so freundschaftlichem Fuß gestanden war, ihn vielleicht unterstützt hatte, so dass er die Wohnung dem jungen Paar gerne überließ?

Der Verstorbene war offenbar so sehr am Gemeinwesen interessiert, dass er die Gemeinde zur Alleinerbin seines Vermögens einsetzte. Wäre es da völlig abwegig, dass er auch Sebastian Thaler für einen so ausgezeichneten Bürgermeister hielt, dass er ihm mit dem günstigen Verkauf der Wohnung Gutes tun wollte?

Was sich gehört

Aber völlig losgelöst von diesen rein spekulativen Möglichkeiten, die nach dem Tod des Mannes nie mehr geklärt werden können, führt die Dimension dieses „zweiten Falles Thaler“ zur Eingangsfrage zurück. Auch wenn der Kauf reine Privatsache ist und rechtlich möglicherweise lupenrein – tut man so was als Bürgermeister?

Bürgermeister legt man nicht um 17 Uhr an der Pforte ab; man ist es auf einem gesperrten Feldweg am See (auch wenn man dort keine Strafzettel ausstellen darf) – und man ist es auch im Privaten.

Es stimmt, dass es die Leute nichts angeht, was ein Bürgermeister, ein Landrat, ein Ministerpräsident im Privaten treibt. Es stimmt aber auch, dass all diese Ämter öffentliche Ämter sind, in die man auch wegen der Persönlichkeit gewählt wird.

Und diese Öffentlichkeit bedingt, dass bei einem Amtsträger genauer hingeschaut wird. Sie bedingt eine Vorbildfunktion. Sie bedingt eine ganz strikte Ausbuchstabierung der altmodischen Grundlage jeglicher Gemeinschaft: Was man tut – und was nicht.

Auch wenn Staatsanwaltschaft und Thaler weiterhin eisern schweigen: Wo der kriminelle Akt bei den Beschlüssen zur Verfahrenskostenerstattung liegen soll, das muss der Staatsanwalt noch gut erklären.

Aber beim Wohnungskauf, da ist der rechtliche Aspekt eher belanglos. Eine Wohnung, die an die Gemeinde vererbt worden wäre, zu einem bemerkenswert günstigen Preis aus der Erbmasse herauszukaufen – tut man das als Bürgermeister?

Ein Lesermail

  1. Solange das Urteil in der „Faustschlagaffäre“ nicht rechtskräftig war, war die Kostenübernahme seitens der Gemeinde durchaus vertretbar. Nach dem Ergehen des Urteils, in dem explizit festgestellt wird, dass Herr Sebastian Thaler hier nicht als Bürgermeister, sondern als Privatmann gehandelt hat, hätte m. E. jedoch das Geld durch Herrn Thaler zurückerstattet werden müssen.

    Dass weder Herr Thaler noch seine Unterstützer im Gemeinderat auf diese Konsequenz gekommen sind, verwundert mich schon ein wenig. Und die ganze „Geheimniskrämerei“ in dieser Angelegenheit macht das Ganze nicht besser. Die Verwendung von Steuergeldern geht den Souverän, also das Volk, immer etwas an. Hier darf nichts verschleiert werden.

    Auch der Wohnungskauf hat für mich ein „G’schmäckle“. Es liegt doch auf der Hand, dass Herr Thaler ausschließlich aufgrund seiner Funktion als Bürgermeister Zugang zum Erblasser hatte. Daher steht das Argument, er habe hier rein als Privatmann gehandelt, auf schwachen Füßen. Und nach allem, was bisher in dieser Angelegenheit in den Medien berichtet wurde, entsteht der Eindruck, dass er diesen qua Amt erlangten Zugang zu seinem persönlichen finanziellen Vorteil ausgenutzt hat, vorausgesetzt die im Raum stehendenen Zahlen stimmen (wenn nicht, braucht er ja nur den Kaufvertrag auf den Tisch legen… Ich persönlich hätte jedenfalls keine Probleme damit, die Kosten meiner bisherigen Immobilientransaktionen offenzulegen).

    Inwieweit der strafrechtlich relevante Vorwurf des Wuchers hier zutrifft, kann ich nicht beurteilen, aber allein politisch finde ich diesen Vorgang bedenklich. Ich arbeite selber im öffentlichen Dienst und weiß daher, wie strikt dort die Compliance-Regeln sind. Ich bekomme schon Riesenärger und bin womöglich meinen Job los, wenn ich bloß zwei Tickets für das nächste Bayern-Spiel annehme.

    Dass ein Bürgermeister im Gegensatz dazu Freiheiten genießt, die es ihm dem Anschein nach ermöglichen, sich in Folge seiner mit seinem Amt verbundenen Privilegien und Aufgaben um einen sechsstelligen Betrag zu bereichern (wiederum vorausgesetzt die kolportierten Zahlen stimmen), kann eigentlich nicht sein. Eventuell besteht hier auch noch Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers, wenn es bestimmten Personen schon an entsprechendem Anstand mangelt.

    Im Gegensatz zum Autor finde ich es daher durchaus nachvollziehbar, dass inzwischen die Staatsanwaltschaft die strafrechtlichen Aspekte dieser beiden Affären untersucht. Natürlich pfeifen es die Spatzen von den Dächern, dass hier der politische Gegner den Stein ins Rollen gebracht hat. So läuft Politik nun mal. Auf der anderen Seite gehe ich davon aus, dass die Staatsanwaltschaft grundsätzlich parteipolitisch neutral agiert. D. h. zumindest ein Anfangsverdacht dürfte hier vorgelegen haben. Und wenn am Ende tatsächlich strafbare Handlungen vorliegen, dann ist es mir doch egal, wer die Ermittlungen ausgelöst hat.

    Fazit: In beiden Fällen ist bei mir bislang der Eindruck mangelnder Integrität seitens Herrn Thalers entstanden. Dies ist für mich um so bedauerlicher, weil Herr Thaler bei den letzten beiden Bürgermeisterwahlen meine Stimme bekommen hat. Und ich gehöre auch nicht zu den Leuten, die auf dem Standpunkt stehen „Die sind ja alle so!“. Auch in der Reihe der Echinger Bürgermeister befinden sich einige höchst respektable Persönlichkeiten. Ob Herr Thaler da jemals dazugehören wird, wird sich zeigen.

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