Rathaus-Razzia wegen ‚Faustschlag-Affäre‘ 2018?

Bei der Durchsuchung der Staatsanwaltschaft vergangene Woche im Rathaus wurden offenbar Unterlagen zu einem Prozess von Bürgermeister Sebastian Thaler um eine Auseinandersetzung am Echinger See 2018 sichergestellt.

Die Staatsanwaltschaft Landshut bestätigte auf Nachfrage, „dass das Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Ansprüchen aus einem zivilgerichtlichen Verfahren vor dem Landgericht Landshut steht“. Offenbar geht es darum, ob und was die Gemeinde an Verfahrenskosten bestritten hatte und ob das gerechtfertigt war.

Thaler, nach der Geburt seines ersten Kindes weiterhin im Urlaub, sagte auf Nachfrage nur, die Gemeinde habe „alle gewünschten Unterlagen herausgegeben, da es nichts zu verbergen gibt“. Näheres könne er wegen der laufenden Ermittlungen nicht sagen, auch habe er noch nicht einmal Akteneinsicht.

In der Gemeinderatssitzung am Dienstag betonte auch Zweite Bürgermeisterin Stefanie Malenke als momentane Chefin im Rathaus, dass die Gemeinde während der laufenden Ermittlungen auf Stillschweigen verpflichtet sei. Sie appellierte, „keine Spekulationen und Vorverurteilungen“ zu tätigen.

Damals war Thaler mit einem Autofahrer in Streit geraten, die Ursachen und der Hergang sind umstritten. Das Landgericht Landshut hatte 2020 Thaler freilich zur Zahlung von Schadensersatz von rund 5000 Euro verurteilt.

Thaler hatte stets argumentiert, in der Auseinandersetzung habe er als Bürgermeister gehandelt, nicht als Privatperson. Das Gericht stellte in seinem Urteil vom Juli 2020 aber fest, Thaler habe „nicht in Ausübung eines öffentlichen Amtes gehandelt“, er habe „als Privatperson gehandelt und nicht als Amtsperson“.

Alle Informationen und Beschlüsse, ob und wieviel die Gemeinde an Anwalts- und Verfahrenskosten und dann eventuell auch noch zur gerichtlich auferlegten Schadensregulierung gezahlt haben könnte, wurden im Gemeinderat stets nichtöffentlich hinter verschlossenen Türen behandelt.

Mehrere öffentliche Nachfragen, insbesondere wiederkehrend von Gemeinderat Heinz Müller-Saala (FDP), wurden stets abgeblockt und auf den nichtöffentlichen Sitzungsteil verwiesen.

Ein online-Portal des Stellvertretenden CSU-Vorsitzenden Julian Heike berichtet nun, dass die Durchsuchung den Unterlagen zu diesem Vorfall gegolten habe, was bislang weder Staatsanwaltschaft noch Rathaus veröffentlicht hatten. Allerdings ist auch immer noch offen, auf wessen Veranlassung hin die Justiz in der Sache so massiv tätig geworden war.

2 Lesermails

  1. Eigentlich sollte Herr Eckert (Grüne) die Speerspitze der Aufklärung sein, denn…

    Schon im Oktober 2019 hatte ich den 3. Bürgermeister und Kandidaten für den Bundestag Herrn Leon Eckert persönlich angeschrieben und auf „Ungereimtheiten“ im Zusammenhang mit der „Faustschlaggeschichte“ am Echinger See aufmerksam gemacht. Siehe Link: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/freising/eskalation-in-eching-vorwurf-des-amtsmissbrauchs-1.4646532

    Bis heute habe ich keine Rückantwort oder Reaktion von Herrn Eckert erhalten. Herr Eckert spielt hier vermutlich die „Drei Affen“ – nichts hören, nichts sagen, nichts sehen….?

    Die Rolle der Speerspitze zur Aufklärung der Sachverhalte übernahm das älteste Gemeinderatsmitglied, Herr Heinz Müller-Saala (F.D.P.) mit seinem Antrag auf Akteneinsicht und Kostenaufstellung vom März diesen Jahres. Dieser Antrag wurde bis heute nicht im Gemeinderat behandelt. Im Gegenteil, sogar ein Antrag zur Geschäftsordnung von Herrn Müller-Saala wurde nicht behandelt bzw. „geblockt“. Wollte man damit das älteste Gemeinderatsmitglied zum Schweigen bringen?

    Korruption und Untreue gibt es nur in Süd-Ost-Europa, nicht bei uns – oder doch?

    Da die Staatsanwaltschaft Landshut ein zweites Ermittlungsverfahren (Aktenzeichen liegt mir vor) gegen den 1. Bürgermeister S. Thaler und dessen Ehefrau M. Thaler wegen „Wucher“ eingeleitet hat, bleibt es sicherlich spannend. Hierbei geht es um ein sittenwidriges Immobiliengeschäft mit einem 92jährigen Mitbewohner des Echinger Alten-Services-Zentrum (ASZ), der zwischenzeitlich verstorben ist.

    Selbstverständlich gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung!

    Torsten Wende

  2. Welcher Teufel hat die Gemeinderät*innen von SPD, BfE, ÖDP, EM und B.90/Die Grünen geritten, der Kostenübernahme im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung von Bgm. Thaler mit einem Autofahrer durch die Gemeinde nur auf Grundlage einer Stellungnahme eines von der Gemeindeverwaltung beauftragen Rechtsanwalts zuzustimmen?

    Warum haben die nicht erst einmal das Urteil des Landgerichts in Landshut abgewartet, bevor sie zu Lasten der Gemeindekasse und somit des Echinger Steuerzahlers votiert haben (die Richterin beim LG Landshut stellte nach der Befragung von vier Zeugen fest, dass Thaler nicht als Bgm., sondern als Privatperson den Autofahrer ohne rechtliche Grundlage und völlig überzogen gemaßregelt und dessen Auto beschädigt hat)? Es war schließlich hinlänglich bekannt, dass die tätliche Auseinandersetzung beim Parkplatz des Echinger Sees 2018 ein juristisches Nachspiel hat.

    Und warum haben die Gemeinderät*innen der genannten Parteien ihren Fehler nicht sofort nach Rechtskraft des Landshuter Urteils (Az.: 44 O 983/19 vom 24.07.20) umgehend korrigiert, indem sie per Gemeinderatsbeschluss ihre ursprüngliche Zustimmung zur Kostenübernahme der von Sebastian Thaler verursachten Kosten (ein fünfstelliger Betrag) revidiert haben? Fragen über Fragen.

    Bekanntlich hat Thaler das erstinstanzliche Urteil juristisch angefochten (beim OLG München, Az.: 20 U 5142/20). Drei Richter beim OLG haben sich das erstinstanzliche Urteil angeschaut und daraufhin Thaler den Rat gegeben, seine Widerklage zurückzuziehen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat (Schreiben vom 19.11.20). Dieser Empfehlung ist Thaler gefolgt und somit erhielt das erstinstanzliche Urteil Rechtskraft.

    Stellt sich die Frage, warum Sebastian Thaler nach Akzeptieren des erstinstanzlichen Urteils nicht konsequenterweise auch die durch sein Fehlverhalten entstandenen und von der Gemeide bezahlten Kosten für Autoreparatur, Rechtsbeistand, Gutachter- und Prozesskosten an die Gemeindekasse von sich aus überwiesen hat (eine Charakterfrage).

    Ich darf diejenigen Gemeinderät*innen, die für die Kostenübernahme votiert haben, daran erinnern, dass sie beim Ablegen ihres Amtseid geschworen haben, Schaden von der Gemeinde (nicht von Sebastian Thalers Girokonto) abzuwenden. Zumindest in der Causa Thaler haben sie diesen Schwur ganz offensichtlich vergessen, weil sie m. E. leichtfertig entschieden haben (offensichtlich besitzen Sebastian Thaler sowie der Rechtsbeistand unserer Gemeinde die Fähigkeit, gutgläubige und naive Gemeinderät*innen leicht täuschen zu können).

    Übrigens: Ich bin Parteimitglied bei B.90/Die Grünen und habe diese Fragen kürzlich auch intern gestellt (ich habe alle 5 Grünen-Gemeinderät*innen diesbezüglich angeschrieben). Von einigen erhielt ich eine unbefriedigende, weil inhaltlich ausweichende Antwort, vom Gemeinderatsmitglied Leon Eckert (3. Bgm. und Bundestagskandidat für B.90/Die Grünen) überhaupt keine Antwort. Deshalb habe ich entschieden, meine Unterstützung für seinen Wahlkampf zu beenden (ich hatte noch vor ca. 2 Wochen Plakate für ihn im Gemeindegebiet aufgestellt). Jemand, der es nicht einmal für nötig hält, sachorientierte Fragen eines Parteimitglieds, das ihn tatkräftig im Bundestagswahlkampf unterstützt, zu beantworten, kann kaum erwarten, dass er weiterhin unterstützt wird (andernfalls müsste ich mit dem Klammerbeutel gepudert sein). Wie meine Wahlentscheidung bei der Bundestagswahl am 26.09.21 aussieht, mag sich jeder denken.

    Übrigens: Ich bin sehr gespannt, zu welchem Ergebnis die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wegen des gegen Thaler bestehenden Anfangsverdachts der Untreue kommen.

    2. Übrigens: Das rechtskräftige Urteil des LG Landshut wurde in der Echinger Rundschau veröffentlicht: echinger-rundschau.de/2021/07/bgm-thaler-rechtskraeftig-verurteilt (21-seitiges PDF-Dokument unten).

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