Geld für Solaranlagen

Der Bau privater Photovoltaik-Anlagen wird nun vom Rathaus finanziell gefördert. In dem Förderprogramm können für Photovoltaik-Anlagen bis zu 1500 Euro abgerufen werden, für Batteriespeicher ebenfalls maximal 1500 Euro und für kleine Balkon-Solaranlagen 200 Euro.

Das Programm solle im Kontext des Klimaschutzbündnisses im Landkreis Freising beitragen, „den Ausbau der Photovoltaik-Anlagen schneller voranzubringen“, heißt es in der Präambel. Bis zu 150.000 Euro will die Gemeinde in die Hand nehmen, um den Beitrag zur Energiewende zu unterstützen.

Laut Einspeisedaten wurden im Jahr 2020 in Eching 319 Photovoltaik-Anlagen mit einer nominellen Leistung von knapp 6000 kWp abgerechnet. Damit konnten etwa 5,8 Millionen Kilowattstunden Strom erzeugt werden.

Im Solarpotenzial-Kataster des Landkreises wurde geschätzt, dass in Eching gut 90 Millionen Kilowattstunden Strom durch solare Dachnutzung erzeugt werden könnten. Das würde rechnerisch den jährlichen Stromverbrauch in der Gemeinde von knapp 80 Millionen Kilowattstunden übersteigen.

Auf einen Gemeinderatsbeschluss vom November hat der neue Klimabeirat der Gemeinde nun das Programm im Detail ausgearbeitet. Maximal können mit den 150.000 Euro pro Jahr 100 Anlagen gefördert werden, eine zunächst rein theoretische Zahl.

„Bürger für Eching“/“Echinger Mitte“/ÖDP, die das Programm beantragt hatten, setzten es im Gemeinderat zusammen mit SPD, Grünen und FDP nun mit 11:9 Stimmen gegen CSU und FW durch.

Die Unterstützung werde „sicher dazu beitragen, dass die Rate der Solarnutzung deutlich gesteigert wird in Eching“, erwartet Alexander Krimmer (ÖDP), der an der Ausarbeitung beteiligt war. CSU und FW wiederholten ihre Argumente von der ersten Debatte.

Förderanträge können ab Juli 2022 gestellt werden, die Fördersummen werden ab dem Jahr 2023 ausbezahlt, da heuer noch kein Geld dafür im Etat vorgesehen ist.

Das Förderprogramm ist vorerst bis zum Jahresende 2023 befristet. Danach soll Zwischenbilanz gezogen werden. Zudem erwartet das Rathaus, dass die neue Bundesregierung bis dahin neue Fördervorgaben auf Bundesebene erlässt, an die man dann anpassen müsse.

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