Keine Gartenteiche in der Anlage

Für die Erweiterung der Kleingartenanlage hat der Bauausschuss des Gemeinderats einstimmig die Bauleitplanung korrigiert und genehmigt. Die Planung wird in dieser Form nochmal öffentlich ausgelegt und kann dann gültig werden.

Entlang des Autobahnwalls mussten noch die Plätze für Gartenhäuschen verschoben werden, da von der Autobahndirektion selbst Ecken von Hütten nicht toleriert werden, die in einen Streifen mit Bebauungsverbot beidseits der Autobahntrasse ragen.

Auch die nötigen archäologischen Schutzmaßnahmen haben die Planungen beeinflusst. Nahezu die gesamte Echinger Siedlungsflur weist prähistorische Spuren im Boden auf, teilweise sind bei Grabungen schon historische Pretiosen geborgen worden.

Für die Kleingartenanlage muss nun nicht das gesamte Areal umgegraben werden, es werden nur Proben untersucht. Dafür besteht für die Parzellen ein Verbot, selbst tief zu graben. Gartenteiche dürfen hier nicht angelegt werden, die Hütten keine massiven Fundamente bekommen. Und hier besondere Verdachtsfälle werden komplett von einer Überplanung freigehalten.

Analog wie der ersten Erweiterung der Anlage 1984 würden die Kleingärtner an den Erschließungskosten beteiligt, kündigte Bürgermeister Sebastian Thaler an, „aber nur mit einem vertretbaren Betrag“. Die komplette Umlegung der Kosten stünde wie damals nicht zur Debatte.

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