Lesermail zum Artikel „Beschlüsse zur Kostenübernahme aufgehoben“

Die Gemeinderäte hatten zugestimmt, weil BM Thaler denen eine Lügengeschichte aufgetischt hat, die so nicht stattgefunden hat. Das hat auch das Gericht so gesehen, dass die Version Thaler nicht so passiert ist, sondern dass das Rad absichtlich gegen das Auto gedrückt wurde.
Hätten die Gemeinderäte die wahre Geschichte gekannt, hätte keiner für eine Kostenübernahme gestimmt.

Marco Di Pancrazio

Ein Lesermail

  1. Sehr geehrter Herr Di Pancracio,

    Sie scheinen unseren Gemeinderat nicht zu kennen: Der CSU-GR-Fraktionsvorsitzende Georg Bartl hatte vor (!) den beiden Abstimmungen „pro/kontra Kostenübernahme“ angemahnt, auch das Landshuter Urteil (Sie waren bekanntlich der von Herrn Thaler geschädigte Autofahrer) abzuwarten und als weitere Entscheidungsgrundlage – neben dem Persilschein für Thaler der Anwaltskanzlei – mit einfließen zu lassen. Daher kann man denjenigen Gemeinderatsmitgliedern, die „pro Kostenübernahme“ votiert haben, keine Unwissenheit (zu deren Gunsten), sondern vielmehr Beratungsresistenz, Borniertheit, Thaler-Hörigkeit, ja sogar ausgesprochene Dummheit attestieren.

    Vielleicht sind diese GR-Mitglieder ja bereit, sich an der Rückerstattung der 72.400 €, die Thalers Rauferei-Geschichte den Echinger Steuerzahler insgesamt gekostet hat, zu beteiligen (sozusagen Lehrgeld).

    Bei dieser Gelegenheit: Beim Poloshirt mit TUM-Logo, welches Sie bei der Rauferei mit Herrn Thaler am 01.08.2018 beschädigt haben und für das Sie lt. Gerichtsurteil 50 € an Thaler zu erstatten hatten, war doch ein Werbegeschenk der Technischen Universität München, oder? Und stimmt es, dass da nur ein Knopf abgerissen wurde?

    Übrigens, s.g. Herr Di Pancracio: Ich bewundere Ihre Geduld und Ihre Friedfertigkeit. Hätte Thaler mein Auto unter solchen Umständen wie im Gerichtsurteil nachlesbar beschädigt (im Urteil steht bekanntlich, dass die Beschädigung Ihres SUVs mindestens grob fahrlässig erfolgte), hätte unser (Noch-)Bürgermeister wahrscheinlich danach nur noch die freie Wahl gehabt, in welches Krankenhaus er zur Erstversorgung seiner Verletzungen eingeliefert werden will.

    MfG
    Guido Langenstück

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