Lesermail zum Artikel „Schlucken oder abwehren?“

Es geht hier nicht um „Schlucken oder abwehren“!

Der Grundstückseigentümer hat zuerst einmal einen Rechtsanspruch, so zu bauen, wie es die umliegende Bebauung hergibt. Aber es besteht Verhandlungsspielraum, auch bei der Gestaltung etc. Die Gemeinde könnte da „mitreden“.

Nachdem das Landratsamt bereits grünes Licht gegeben hat, hat die Gemeinde m. M. n. nur noch die Möglichkeit, eine Veränderungssperre zu erlassen. Darauf müsste dann ein Bauleitverfahren folgen. Dieses Signal wird den Bauwerber vermutlich überzeugen, doch noch mit der Gemeinde über Gestaltung, Dichte u. Stellplätze, ggf. auch ökologische Ausgleichsmaßnahmen, zu verhandeln. Zeit ist Geld…

Ein „Abwehren“, wie hier im Artikel beschrieben, könnte die Gemeinde ggf. sogar mit Schadensersatzansprüchen konfrontieren.

Torsten Wende

Ein Lesermail

  1. Ist der Büroschlaf der Echinger Gemeindeverwaltung nun wirklich schon so groß, dass selbst das Verhindern von Baumaßnahmen nicht mehr gelingen mag?

    Ja, wenn die Geschwindigkeit im Umfeld zunimmt, wird selbst eine Verhinderungspolitik zunehmend schwieriger. Das allerdings lässt hoffen.

    Wie gehts denn der Planung für den stufenfreien Zugang zur S-Bahn in Eching für Gehbehinderte? Das kann man bestimmt an die Bahn abschieben und man ist fein raus…

    An Euren Taten werdet Ihr gemessen werden…

    Georg Fütterer

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